Am vergangenen Freitag hat die Bioethikkommission nach knapp zweijährigen Diskussionen die 2010 von Bundeskanzler Werner Feyman in Auftrag gegebene Stellungnahme zur Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts in einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Kommission empfiehlt darin, die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung (in vivo und in vitro) auf lesbische Paare und auf alleinstehende Frauen auszudehnen.
Derzeit darf die medizinisch unterstützte Fortflanzung in Österreich
nur von Ehepaaren und verschiedengeschlechtlichen Lebensgefährt_innen
in Anspruch genommen werden.
Weiters empfiehlt die Bioethikkommission eine Gleichstellung der in-vivo und in-vitro Fertilisation bei der Samenspende. Derzeit ist die Regelung so, dass (verheiratete oder in heterosexueller Lebensgemeinschaft lebende) Frauen sich je nach medizinischer Notwendigkeit mit dem Samen des eigenen Partners oder mit Spendersamen künstlich befruchten lassen können. Die in-vitro Befruchtung ist hingegen nur mit dem Samen des eigenen Partners zulässig. Dagegegen hatte im Vorjahr ein Paar erfolglos vor dem EGMR geklagt. (S.H. and others v. Austria, 03.11.2011, AZ 57813/00)
Auch die Eizellenspende sollte nach dem Empfehlungen freigegeben werden. Weiterhin unzulässig soll hingegen die Leihmutterschaft sein. Da damit schwulen Paaren, anders als Lesben, weiterhin keine Möglichkeit haben, eigene Kinder zu bekommen, empfiehlt die Kommission die Öffnung der Adoption für schwule Paare.
Die Empfehlungen der Bioethikkommission sind, wie deren Vorsitzende Christiane Druml erklärte, nicht einstimmig beschlossen worden. Eine Minderheit innerhalb der Kommission war für die Beibehaltung der bisherigen, restriktiven, Regelungen. Am Zug ist nun der Gesetzgeber.
Links: [www.bundeskanzleramt.at] (Pressemitteilung vom 21. September 2012)
[www.bundeskanzleramt.at] (Volltext der Stellungnahme, 100 Seiten)
[www.ggg.at]