










>>> Nachtrag
Laut
der >>> Berliner Morgenpost (eins
|
zwei) zahlte ein Tattoo-Studio in einem Zivilprozess am
Amtsgericht Lichtenberg (Az. 14 C 58/12 ) einer Dreijährigen wegen
Ohrlochstechens in einem aussergerichtlichen Vergleich das geforderte
Schmerzensgeld von 70.-- Euro. Den Prozess hatten die Eltern angestrengt –
obwohl scheints sie und die Betroffene die Behandlung ausdrücklich gewünscht
hatten.
Beide Berichte stellen prominent einen Bezug zum
>>>
Kölner Beschneidungsurteil her. Auch soll es möglicherweise nicht beim
Zivilverfahren bleiben, wie der
2. Bericht herausstreicht:
Der Vorsitzende Richter kündigte nach der Verhandlung an, den Fall
"wahrscheinlich" an die Staatsanwaltschaft zu übergeben.
Denn das Stechen von
Ohrlöchern bei Kindern ist nach Ansicht des Berliner Richters möglicherweise
auch dann eine strafbare Handlung, wenn die Eltern einwilligen. Im Rahmen des
Zivilprozesses sagte Richter Uwe Kett am Freitag, er erwäge, die Strafgerichte
einzuschalten. Möglicherweise handele es sich um rechtswidrige
Körperverletzung, so Kett vor dem Hintergrund des umstrittenen
Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts.
In der Verhandlung
sagte der Richter mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit, das Kind habe zwar
selbst die Ohrlöcher gewollt. Es sei jedoch nicht klar, ob der Wille einer
Dreijährigen ausreiche, um den Vorwurf der Körperverletzung auszuschließen.
Auch sei zweifelhaft, ob die Einwilligung der Eltern dem Wohl des Kindes
gedient habe.
In rührender Weise stellt sich zudem der Berufsverband der Kinder- und
Jugendärzte (BVKJ) mal wieder als (selektiver) Schützer der körperlichen
Unversehrtheit in Szene und forderte "ein Verbot des Ohrlochstechens bei
Kindern":
"Ohrlochstechen, Tätowierungen und Piercings bei Minderjährigen sind aus
unserer Sicht Körperverletzung", sagte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann. Beim
Stechen von Ohrlöchern könne es zu Entzündungen und Verletzungen kommen. Gerade
für kleine Kinder sei die Gefahr groß [...]
Nachtrag: In der >>>
Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung legte BVKJ-Präsident Hartmann noch
einen drauf:
„Ohrlochstechen ist aus unserer Sicht eine Körperverletzung und ebenso
ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes wie die Beschneidung“
[...]. Es sei „teilweise abenteuerlich“, was Kindern schon im Säuglingsalter
zugemutet werde. Das Loch im Ohrläppchen sei eine irreversible Schädigung, da
es nicht mehr zuwachse. „Natürlich ist die Beschneidung ein noch wesentlich
weitergehender Eingriff, aber auch das Ohrlochstechen ist ein schmerzhafter
Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes“ [...].
Gleichzeitig gehen (nicht nur) in Berlin (nicht nur) an der
"Charité" medizinisch nicht notwendige, menschenrechtswidrige Genitalverstümmelungen
an "Intersex"-Kindern unverändert weiter.
Meine 2 Cent: Nach
Knabenbeschneidung und nunmehr Ohrlochstechen fehlen aktuell noch zu den
Themen "Ohrenanlegen" und
Abschneiden "überzähliger" Finger und Zehen Gerichtsprozesse und
öffentliche Debatten, bei denen sich Pädo-MedizynerInnen als
"KindeswohlbeschützerInnen" aufspielen, dann wäre wohl das ganze Spektrum
medizinisch nicht notwendiger Verstümmelungen an Kindern abgedeckt –
selbstverständlich mit Ausnahme der (wohl unbestritten vergleichsweise
gravierenderen) kosmetischen
Genitalverstümmelungen an Kindern mit "atypischen" Genitalien.
"Zufällig" betreffen die ersten beiden Themen, bei denen sich die
PädiaterInnen bisher gerne so lautstark für das "Kindeswohl" in Szene setzen,
Eingriffe, die (zumindest auch) von ProtagonistInnen ausserhalb der eigenen
Zunft profitbringend ausgeübt werden.
Und die letzte angesprochene Gruppe betroffener Kinder, die (nicht nur in
Berlin) nach wie vor
zu 90% im Kindesalter genitalverstümmelten Zwitter, die sind ja
offensichtlich eh keine richtigen Menschen – zumindest nicht für den Berliner
Senat, der bis heute von kosmetischen Genitaloperationen angeblich
"keine Kenntnis" haben will, noch für die menschenverachtenden
PolitikerInnen, die regelmässig die wachsende öffentliche Empörung über die
Zwitter-Verstümmelungen ausschlachten für "Gender- und
Personenstandspolitik mit Kinderblut an den Händen".
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Verflucht sollt ihr alle sein, denn an euren Händen klebt
Kinderblut!