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CALL ME KUCHU - Trailer mit deutschen Untertiteln from Utopians on Vimeo.
Der preisgekrönte Dokumentarfilm Call Me Kuchu der beiden amerikanischen Filmemacherinnen Malika Zouhali-Worall und Katherine Fairfax Wright tourt ab heute durch die Kinos der Republik. Call Me Kuchu begleitet mutige MitgliederInnen der LGBT Community in Uganda bei ihrem Kampf gegen orthodox-religiöse und fundamentalistische Gruppen, welche sich seit Jahren für ein verschärftes Homosexuellengesetz einsetzen. Dieses Gesetz sieht lebenslängliche Haftstrafen bis zur Todesstrafe für offen homosexuell lebende Menschen vor.
David Kato, Menschenrechtsaktivist und erster offen schwul lebender Mensch in Uganda, versucht dieses Gesetz gemeinsam mit seinen MitstreiterInnen aus der LGBT Community mit allen Mitteln zu verhindern. Die Filmemacherinnen Zouhali-Worall und Wright begleiten Kato und andere offen oder verdeckt homosexuell lebende Menschen bei ihrem Kampf gegen den lebensbedrohlichen Gesetzesentwurf. Dieser wurde nach massiven Protesten vorerst auf Eis gelegt, jedoch nach Abebben der Demonstrationen im Februar 2012 erneut vorgelegt. Eine Entscheidung über den Gesetzesentwurf ist bis jetzt noch nicht gefallen.
Inmitten der Dreharbeiten für den Dokumentarfilm wird Kato brutal ermordet. Sein Tod ist eine grausame und all zu deutliche Drohgeste für homosexuelle Menschen in Uganda. Umso dringlicher erscheint das Anliegen des Films, die Lebensumstände und die Rechtslage der LGBT Community in dem ostafrikanischen Land publik zu machen und anzukreiden. Dies tut der Film auf eindrückliche Weise und schafft es dabei auch noch, eine ganz besondere Ästhetik zu entfalten.
Am 20. September startet der Film in Deutschland und das Institut für Film und Videokunst e.V. Arsenal geht mit Call Me Kuchu schon ab dem 18. September auf Tour. Mehr Informationen zu den Tourdaten und weiteres Infomaterial zum Film findet ihr auf der Arsenal Website und auf der englischen Website des Films. Schaut euch den Film an, diskutiert mit den Filmemacherinnen, zeigt euer Interesse und helft mit, das Anliegen der AktivistInnen des Films öffentlich zu machen und den lebensbedrohlichen Schikanierungen durch ultraorthodoxe Gruppen in Uganda ein Ende zu setzen.
Wo & Wann
Die Tour beginnt heute im Woki Filmpalast in Bonn und macht u.a. vom 20. bis zum 26. September Halt in Berlin im Eiszeitkino in der Zeughofstraße. Am 21. September werden auch dort die beiden Filmemacherinnen anwesend sein und im Anschluss an die Filmsichtung über ihren Film sprechen (hier könnt ihr euch auf youtube ein Interview mit den beiden Regisseurinnen ansehen).
Die Call Me Kuchu Roadshow wird voraussichtlich bis zum 18. Dezember dauern. Wo genau der Film dann überall zu sehen sein wird, könnt ihr auf der Arsenal Website sehen.
Bundesbildungsministerin Schavan hat heute eine Initiative zum Export beruflicher Bildung vorgestellt. "Wir wollen für Jugendliche in Europa Zukunftschancen schaffen. Unser erfolgreiches System der beruflichen Bildung kann für viele Länder ein wichtiger Schlüssel zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit sein", sagte Schavan. Die Nachfrage nach einer Kooperation mit Deutschland in der Berufsbildung steigt kräftig an. Mit Spanien hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereits eine bilaterale Vereinbarung zur Berufsbildungskooperation abgeschlossen. Weitere EU-Mitgliedstaaten von Portugal bis nach Lettland haben einen Dialog zur Begleitung von Bildungsreformen im eigenen Land nachgefragt. Darüber hinaus gibt es langjährige Kooperationen, insbesondere mit den BRIC-Staaten Brasilien, Russland, Indien und China.
>>> Info + Proteste: LEIPZIG-DRESDEN-HALLE 19.-30.9.12
Protest und Übergabe des Offenen Briefes am Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK),
16.9.12

"Weiter sind wir bestürzt über medizinhistorische Zeugnisse aus Hamburger Universitätskliniken, welche belegen, dass in Hamburg für Menschen wie uns während nun schon seit über einem halben Jahrhundert Zustände herrschten und in veränderter Form möglicherweise heute noch herrschen, die nur als barbarisch und menschenverachtend zu bezeichnen sind. Und obwohl die Opfer dieser Zustände zum Teil heute noch unter uns leben und an dem ihnen Angetanen leiden, ignorieren die Hamburger Universitätskliniken diesen Teil ihrer Geschichte geflissentlich, statt ihn endlich umfassend aufzuarbeiten, sich bei den Opfern öffentlich zu entschuldigen und sie – sofern noch möglich – zu entschädigen."
Nachfolgend der ganze Offene Brief im Wortlaut: >>> Der Offene Brief als PDF
Wie eine Dissertation aus dem Fachbereich Medizin der Universität Hamburg belegt, gehörten mindestens noch 1976 kosmetische Klitorisamputationen an Kindern in der Lehre der Universität Hamburg wie auch der Praxis der Universitäts-Kinderklinik und -Polyklinik (UKE) zum unhinterfragten Standard – deklariert als logische Fortsetzung von religiöser Knabenbeschneidung und weiblicher Genitalverstümmelung:"Plastische Operationen an den Genitalien
Die operative Korrektur (s. S. 476 ff.) der vermännlichten Genitalien beim kongenitalen adrenogenitalen Syndrom des Mädchens ist aus mehreren Gründen indiziert, 1. um eine regelrechte Funktion der Vagina zu ermöglichen, 2. um die unangenehmen Klitoriserektionen zu verhindern, 3. um seelische Konflikte zu vermeiden, die den Mädchen aus dem Vorhandensein männlicher Attribute erwachsen können.
Nach Möglichkeit soll die Operation schon vor dem vierten Lebensjahr durchgeführt werden. Bei leichteren Fällen ist lediglich die Entfernung der Klitoris erforderlich. Das Organ soll dabei exstirpiert und nicht amputiert werden, da sich sonst lästige Erektionen des zurückgebliebenen Stumpfes einstellen können. Wie HAMPSON (1956) bei einer größeren Reihe operierter Frauen festgestellt hat, leidet die Orgasmusfähigkeit durch die Klitorisentfernung nicht. Ist das Genitale stark vermännlicht, so muß darüberhinaus die Eröffnung des Sinus urogenitalis vorgenommen werden." (1)
Zum gegenwärtigen Angebot im Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE):"Der Brauch vieler Völker und Religionsgemeinschaften, den männlichen Nachwuchs in einem bestimmten Lebensjahr zu beschneiden, ist weithin bekannt. So ist es in der mohammedanischen und jüdischen Lehre festgelegt, die Knaben kurz nach der Geburt zu beschneiden; bei bestimmten Völkern wird diese Handlung bei Mannbarkeitsfeiern zur Zeit der Pubertät vollzogen.
Weniger bekannt ist die Beschneidung von Mädchen. BRYK (1931) und JENSEN (1933) berichten in ihren Untersuchungen über afrikanische Naturvölker von Circumcisionen oder Incisionen der Klitoris bei heranwachsenden Mädchen. LAMBERT (1956) macht in seiner Arbeit: "Kikuyu: social and political institutions" den Stellenwert dieser Handlung innerhalb des sozialen Gefüges der Kikuyu, eines im zentralen Hochland von Kenia lebenden Bantu-Stammes, deutlich. In dem Roman "Die schwarze Haut" von R. RUARK (1974) finden sich anschauliche Darstellungen dieser Zeremonien.
In der Kinderheilkunde ist die Indikation zur Klitorektomie gegeben, wenn im Rahmen von Virilisierungserscheinungen bei Mädchen ein übermäßiges Wachstum der Klitoris stattfindet. Verschiedene Ausmaße der Klitorishypertrophie, von der geringfügigen Vergrößerung bis zur penisartigen Gestalt, werden beim kongenitalen adrenogenitalen Syndrom beobachtet (PRADER 1954)." (2)
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Info + Proteste Hamburg 13.-16.9.12
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Genitalverstümmelungen in KInderkliniken: Typische Diagnosen und
Eingriffe
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"Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a.
"Genitalkorrekturen"
(Triggerwarnung, gilt auch für die enthaltenen Links: Verharmlosung von sexualisierter Gewalt und Schilderung von Gerichtsverfahren.)
Das Betroffene von sexualisierter Gewalt von unserem sogenannten „Rechtsstaat“ weder Unterstützung noch Gerechtigkeit erwarten können, hat der erst letzte Woche bekannt gewordene Freispruch eines Täters auf besonders bittere Art und Weise deutlich gemacht. Nach angeblich „objektive Kriterien“ beurteilt, soll die Vergewaltigung der zum Tatzeitpunkt gerade mal 15 Jahre alten Betroffenen durch einen beinahe doppelt so alten Mann im rechtlichen Sinne keine sein. Ihre Lage sei nicht schutzlos, ihr Verhalten nicht offensiv genug gewesen, so sind sich Richterin, Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Betroffenen einig.
So schockierend dieses Urteil auch ist, es ist bei weitem kein Einzelfall. Wie die Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt erläutert, sind die Anzeigen seit der Strafrechtsreform 1997 zwar gestiegen, die Verurteilungen aber gesunken. Darüber hinaus werden Gesetze und geltende Grundsätze, die bei einer Vergewaltigung eine Verurteilung ermöglichen würden, vielfach schlichtweg nicht angewandt und wenn es doch mal zu einer Verurteilung kommt, wird diese meistens auf Bewährung ausgesetzt. Betroffene erleben dadurch immer wieder, wie die deutsche Justiz in der ihr zugewiesenen Schutzfunktion versagt.
Um auf diesen Zustand aufmerksam zu machen, hat die besagte Initiative einen Aufruf gestartet, dessen Ziel es ist, „bundesweit der Justiz bei ihrer Rechtssprechung auf die Finger [zu] gucken, [zu] dokumentieren und dafür Öffentlichkeit [zu] erzeugen, um mit gesellschaftlichem Rückhalt Änderungen dieser (Un-)Rechtspraxis durchzusetzen“. Um dieses Ziel zu erreichen soll ein Netzwerk geschaffen werden, mit dessen Hilfe sich an verschiedenen Orten Mitstreiter*innen zu Prozessbeobachtungen und weiteren Aktionen zusammenfinden können. Wer sich beteiligen will, kann einfach das Kontaktformular der Seite nutzen.
Eine weitere Aktivistin, die selber Betroffene ist und ähnliche erschütternde Erfahrungen machen musste, hat außerdem einen Blog ins Leben gerufen, auf dem sie Einstellungsbescheide sammeln und veröffentlichen will. Die Aktion erinnert an die #ichhabnichtangezeigt-Kampagne und richtet sich an Personen, die als Erwachsene oder Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr vergewaltigt worden sind, Anzeige erstattet haben und deren Verfahren eingestellt worden sind. Mitgemacht werden kann hier, in dem ein Kommentar auf der Seite hinterlassen wird.
Intersexualität: Aktuelle Entwicklungen (Heinz-Jürgen Voß)
(zuerst in: SINa - Sexualwissenschaftlicher Interdisziplinärer Nachwuchs, 2 (2012): 7-9.)
In den vergangenen Monaten ist Bewegung in die Debatte um die medizinische Behandlungspraxis von intergeschlechtlichen Kindern gekommen. Von den früher entsprechend dem Programm Behandelten werden die medizinischen Interventionen als gewaltvoll und traumatisierend beschrieben. Auch die wissenschaftlichen Outcome-Studien, die die anatomischen und funktionalen Behandlungsergebnisse sowie die Behandlungszufriedenheit erheben, stützen die Sicht der politisch streitenden behandelten Menschen. Zuletzt kommen Katinka Schweizer und Hertha Richter-Appelt (2012) zum Schluss: „Insgesamt fällt eine hohe Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens auf. So litten über 60% der Teilnehmenden sowohl unter einer hohen psychischen Symptombelastung als auch unter einem beeinträchtigten Körpererleben. […] Die psychische Symptombelastung, die z.B. anhand depressiver Symptome, Angst und Misstrauen erfasst wurde, entsprach bei 61% der Befragten einem behandlungsrelevantem Leidensdruck […]. Auch hinsichtlich Partnerschaft und Sexualität zeigte ein Großteil der Befragten einen hohen Belastungsgrad. […] Fast die Hälfte (47%) der Befragten, die an den Genitalien operiert wurden, berichteten sehr viel häufiger über Angst vor sexuellen Kontakten und Angst vor Verletzungen beim Geschlechtsverkehr als die nicht-intersexuelle Vergleichsgruppe“ (Schweizer et al. 2012: 196f; Übersicht über die internationalen Outcome-Studien in: Voß 2012).
Und auch der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages kommt nach seiner Sitzung im Juni zu einem eindeutigen Urteil. In der Pressemitteilung vom 25. Juni 2012 heißt es: „Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und sollen zukünftig unterbunden werden. Dies war das einhellige Votum der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss am Montagnachmittag.“ (Familienausschuss 2012)
Während der Deutsche Ethikrat in der im Februar 2012 veröffentlichten Stellungnahme „Intersexualität“ (Deutscher Ethikrat 2012) nur sehr zögerliche Ableitungen aus den Erhebungen der Behandlungszufriedenheit und den Behandlungsergebnissen zog und hierfür den aktuellen Forschungsstand nicht würdigte (er stützte sich auf zwei ältere deutschsprachige Studien, die allerdings ebenfalls erschreckend häufig schlechte Behandlungsergebnisse feststellten, und veranlasste eine eigene kleine Online-Befragung), kommen die sich informierenden politischen Entscheidungsträger/-innen zu klaren Ableitungen. Bereits in der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass die entscheidenden medizinischen Akteur/-innen lediglich zu kleineren Korrekturen am Behandlungsprogramm bereit sind. So wurde – wie in den Ableitungen des Ethikrates – etwa in den Leitlinien der Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin zu „Störungen der Geschlechtsentwicklung“ (engl. disorders of sex development [DSD]; seit 2005 in der Medizin verwendete Wendung für „Intersexualität“) eine bessere Information der Patient/-innen selbst und ihrer Eltern angemahnt; auch eine bessere Diagnosestellung und eine Behandlung durch explizit geschulte Fachkräfte, die mit der Diagnose Intersexualität vertraut sind, wurden eingefordert (Holterhus et al. 2007). Das in Diskussion stehende Behandlungsprogramm wurde hingegen nicht grundsätzlich in Frage gestellt, obgleich dies auf Basis der Behandlungsergebnisse erforderlich gewesen wäre. Stattdessen wich hier dann die rationale Argumentation der einer irrationalen Zukünftigkeit: Lediglich in der Vergangenheit habe es die massiven Probleme bei den medizinischen Interventionen gegeben, heute sei das nicht mehr der Fall (vgl. etwa Warne 2012). Aber dieses Argument ist alt – bereits im Jahr 2000 berichtete Michel Reiter davon beim Berliner Fachkongress der European Federation of Sexology. Heute zeigt sich, dass die Behandlungen auch im Jahr 2000 keinesfalls oder lediglich unwesentlich besser als zuvor waren. In diesem Sinne ist die Argumentation mit Zukünftigkeit eine strategische Figur – man lässt einen Teil der streitenden Positionen als nicht mehr auf der Höhe der Zeit erscheinen. Eine solche Argumentation ist schon daher fatal, da sich derzeit grundsätzlich eine Lücke zwischen wissenschaftlicher Forschung und breiterer Rezeption zeigt und durch diese Positionierung gesellschaftliche Debatte als per se unmöglich ausgewiesen wird.
Nun ist die Politik am Zug. Das ist gut so, weil sich in den diskutierenden medizinischen Kreisen Abhängigkeiten von den eigenen Behandlungen zeigen. Diese Abhängigkeiten sind einerseits emotional – man ist der Meinung, den intergeschlechtlichen Kindern stets geholfen und nicht etwa geschadet zu haben; sich eigene Fehler einzugestehen, ist nicht nur in der Medizin (Stichwort: Fehlerkultur) schwer. Andererseits sind die Abhängigkeiten klar ökonomisch – die mit dem medizinischen Behandlungsprogramm verbundenen oft lebenslangen Therapien verheißen Gewinne für Kliniken und Mediziner/-innen.
Instanzen, die nicht in diesen Abhängigkeiten stehen, können zu einem offeneren Blick gelangen. Allerdings ist auch diese Offenheit schnell bedroht, wenn Intergeschlechtlichkeit lediglich durch die „medizinische Brille“ gelesen wird – das Konzept „Intersexualität“ hat einen medizinischen Ursprung – und die Datenbasis wesentlich aus der Medizin stammt. So werden selbst die Erhebungen der Behandlungsergebnisse und der Behandlungszufriedenheit oft von den gleichen Instituten oder sogar den gleichen Mediziner/-innen durchgeführt, die zuvor die Behandlungen vorgenommen hatten. Es ist daher notwendig, einen Blick gerade auf die anderen vorhandenen „Quellen“ zu werfen – etwa die der Vereinigungen intergeschlechtlicher Menschen und die der Sozialwissenschaften –, um sich eine Perspektive zu erarbeiten, die eine breit informierte Entscheidungsfindung ermöglicht. Dieser Prozess ist in Gang gekommen und sollte aus Richtung der Sexualwissenschaft weiter befördert werden.
Deutscher Ethikrat (2012): Stellungnahme Intersexualität. Online: [www.ethikrat.org] (Zugriff: 31.8.2012)
Familienausschuss (2012): Experten: Intersexualität ist keine Krankheit. Pressemitteilung des Deutschen Bundestages zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anhörung) vom 25.06.2012. Online: [www.bundestag.de] (Zugriff: 31.8.2012).
Holterhus, P. M., Köhler, B., Korsch, E., Richter-Unruh, A. (2007): Leitlinien der Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin – Störungen der Geschlechtsentwicklung. Online: [www.uni-duesseldorf.de] (Zugriff: 31.8.2012).
Reiter, M. (2000): Medizinische Intervention als Folter. (Abdruck des Vortrags vor der European Federation of Sexology.) GiGi – Zeitschrift für sexuelle Emanzipation, 9. Online: [www.gigi-online.de] (Zugriff: 31.8.2012).
Schweizer, K., Richter-Appelt, H. (2012): Die Hamburger Studie zur Intersexualität – Ein Überblick. In: Schweizer, K., Richter-Appelt, H. (Hrsg.): Intersexualität kontrovers – Grundlagen, Erfahrungen, Positionen. Gießen: Psychosozial-Verlag.
Voß, H.-J. (2012): Intersexualität – Intersex: Eine Intervention. Münster: Unrast-Verlag.
Warne, G. L. (2012): Fragen im Zusammenhang mit der Behandlungen von Störungen der Geschlechtsentwicklung. In: Schweizer, K., Richter-Appelt, H. (Hrsg.): Intersexualität kontrovers – Grundlagen, Erfahrungen, Positionen. Gießen: Psychosozial-Verlag.
Buchhinweis:
„Intersexualität - Intersex: Eine Intervention“
Das Onlineportal France24.com hat anlässlich der Diskussion um die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Frankreich eine interaktive Weltkarte der Gleichstellung bei Ehe und Partnerschaft veröffentlicht. Wenn man mit der Maus über den Namen des Landes fährt, erfährt man Details über das Datum der Öffnung der Ehe oder Einführung eingetragener Partnerschaften. Die Karte ist nicht fehlerfrei - so wurde bei Kanada Neufundland bei der Schraffur vergessen, Grönland (eingetragene Partnerschaften seit 1996) und Australien (noch kein Formalakt, aber rechtliche Anerkennung von de-facto Lebensgemeinschaften unabhängig vom Geschlecht) wurden ganz weggelassen - aber dennoch eindrucksvoll.
Link: http://www.france24.com/static/infographies/mariage-gay/index_en_2.html?v=1&keepThis=true&TB_iframe=true&height=750&width=870&
Seit knapp einem halben Jahr ist der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut Jörn-Gabriel Schmidt in Elternzeit. Weil dem 35-Jährigen in den Krabbelgruppen und auf den Spielplätzen überwiegend Frauen begegneten, gründete er kurzerhand eine Vater-Kind-Gruppe. Für die Frankfurter Rundschau führte er mit Monica Bielesch ein Gespräch über Rollenbilder und den Alltag mit Kindern.
Was machen Sie mit Ihrem Kind anders als Ihre Frau?
Ich glaube, ich mache nicht so vieles anders. Wir sind einfach unterschiedlich, und das ist es, was unserem Kind gut tut. Wir wollen nicht so viel in die Geschlechterrollen reinprojizieren. Die Kinder profitieren von der Mischung. Außerdem stellen wir fest, dass es am schönsten ist, wenn wir zu dritt zusammen sind.
Sie haben im Mai eine Vater-Kind-Gruppe gegründet. Wie ist es angelaufen?
Es sind mittlerweile zwischen sechs und neun Väter, die sich regelmäßig treffen. Wir treffen uns jeden Freitag um 15.30 Uhr im Haus der Begegnung und zusätzlich ein Mal im Monat samstags um 10 Uhr, damit auch berufstätige Väter teilnehmen können. Aber leider ist kein weiterer Vater dabei, der komplett im Erziehungsurlaub ist wie ich.
Wie kamen Sie denn auf die Idee, eine Vater-Kind-Gruppe zu gründen?
Als meine Frau wieder arbeiten gegangen ist, war meine Tochter sechs Monat alt und ich bin mit ihr in die Krabbelgruppen gegangen. Da habe ich nur Frauen getroffen. Ich wollte mich aber auch mit Männern über das Vatersein austauschen. Ich finde einfach den Austausch mit beiden Geschlechtern wichtig. Es ist schön, sich mit Vätern auszutauschen, die vielleicht ähnliche Probleme oder Themen haben.
Fühlen Sie sich manchmal seltsam als einziger Vater unter lauter Frauen?
Ich selbst fühle mich nicht komisch, aber wenn ich auf einen Spielplatz gehe und da sitzen nur Frauen mit ihren Kindern, werde ich teilweise schon beäugt. Auch wenn wir mit der Vater-Kind-Gruppe spazieren gehen und die Kinder vor uns herschieben, hören wir schon manchmal erstaunte Ausrufe wie „Ey krass, schau mal da sind fünf Väter!“ …
Spielen Väter anders mit ihren Kindern?
Wir sind vielleicht mehr draußen. Wenn das Wetter gut ist, gehen wir auf den Spielplatz oder gehen spazieren. Manche Väter spielen vielleicht auch offensiver mit ihren Kindern als Frauen es tun würden.