Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen
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Sexualität, sexuelle Identität von und sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen[1] war und ist ein tabuisiertes Thema. Menschen mit Beeinträchtigungen werden aus der Gesellschaft ausgeblendet, das heißt Informationen über ihre speziellen Benachteiligungen und Problemlagen sowie ihre individuellen wie auch kollektiven Bewältigungsstrategien, Potentiale und Widerstandsformen gegen die gesellschaftlich „verordnete“ Unsichtbarkeit existieren nicht. Die Definitionsmacht liegt bei nicht „behinderten“ Expert_innen. Einen ersten Schritt in Richtung Visibilität bieten die Disability Studies. Sie verstehen sich als ein politischer, interdisziplinärer und behinderungsübergreifender Wissenschaftsansatz, der davon ausgeht, dass Behinderung in Diskursen, politischen und bürokratischen Verfahren und in subjektiven Sichtweisen produziert und konstruiert wird. Tabus zu brechen und ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken ist eine Zielsetzung.
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Forschungsstand
Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Beeinträchtigungen ist kein Phänomen der Neuzeit, sondern kann mit einem Blick in die europäische Geschichte vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert nachgewiesen werden . Aber erst seit Beginn der 80er Jahre wird in deutschsprachigen Ländern - meist durch die aktive politische und therapeutische Tätigkeit feministischer Gruppen - begonnen, sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen zu thematisieren. In den 90er Jahren wurden einige Publikationen zu diesem Thema verfasst. Dennoch findet eine Auseinandersetzung aber nur eingeschränkt in einem wissenschaftlichen Diskurs statt. Studien, die in Deutschland vorliegen, können nur tendenzielle Angaben machen, denn bisher gibt es keine umfassenden repräsentativen empirischen Untersuchungen für den deutschsprachigen Raum, die Aussagen über das Ausmaß und die Ursachen von sexueller Gewalt an Menschen mit Beeinträchtigungen zulassen. Bisher geben nur kleinere Untersuchungen und persönliche Berichte Auskunft. Betroffene fordern, nicht von einem defizitären Ansatz der „doppelten Diskriminierung“ auszugehen, sondern den Ansatz des „Empowerment“, der Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen in ihrem Kampf um Definitions-, Handlungs- und Gestaltungsmacht aktiv unterstützt, zu wählen.
Definition
Sexuelle Gewalt liegt vor, wenn „ein Mädchen oder ein Junge von einem Erwachsenen oder älteren Jugendlichen als Objekt der eignen sexuellen Bedürfnisse benutzt wird.“ (Brill 1998, S.156) Angelika Henschel erweitert ihre Definition um den Machtcharakter, der bei Brill nicht auftaucht: Ich verstehe hierunter die Ausnutzung und Ausbeutung von Macht- und Herrschaftsbeziehungen auf Kosten und zu Lasten Schwächerer, seien es z. B. Kinder, die den sexuellen Handlungen aufgrund ihrer emotionalen oder intellektuellen Entwicklung nicht frei und gleichberechtigt zustimmen können, oder Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Einschränkungen und daraus entstehender Abhängigkeit oder Hilflosigkeit „missbraucht“ werden. Hierbei steht das Ziel der Bedürfnisbefriedigung des Täters im Vordergrund, wozu er das Opfer als „Objekt“ benutzt.“ (Henschel 2001, S.13)
Im deutschen Sprachraum setzt sich zunehmend der Begriff „Missbrauch“ durch (engl. Sexual abuse). Jedoch ist „Gewalt“ ein zentrales Element und somit sollte für diese Begrifflichkeit plädiert werden. Begriffe, die in jede Definition von sexueller Gewalt mit einbezogen werden sollten, sind: (1) Macht: zwischen Täter_innen und Betroffenen besteht ein strukturell bedingtes Machtverhältnis, (2) Wiederholung: sexuelle Gewalt geschieht beabsichtigt und fortschreitend, (3) Objektcharakter: Betroffene werden zu Objekten der Täter_innen und (4): Sprachlosigkeit: die Tat geht mit einem Geheimhaltungsgebot von Seiten der Täter_innen einher, d.h. die Betroffenen werden zum Schweigen gezwungen.
Körperwahrnehmungen
Das Erleben des eigenen Körpers und über den eigenen Körper selbst bestimmen zu können, ist für viele Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen gar nicht möglich. Durch ihre Sozialisation und ständige medizinische und pflegerische Ein- und Zugriffe auf den Körper, fehlt häufig die positive Besetzung des eigenen Körpers, welche die Vorraussetzung für eine befriedigende Sexualität ist. Der Körper wird von Betroffenen immer wieder als „mangelhaft, verbesserungswürdig und behandlungsbedürftig, unästhetisch, defekt und als geschlechtslos wahrgenommen, bewertet, behandelt oder gar malträtiert.“ (Henschel 2001, S. 12). Diese Einflüsse resultieren in einem negativen Selbstkonzept: das negative Fremdbild wird zum Selbstbild und der Körper wird als ein geschlechtsloser, nicht liebens- und begehrenswerter Körper angesehen. Der Bereich der Sexualität wird oftmals gänzlich ausgeklammert. Immer wieder wird das Bild vom „schlafenden Hund“, der nicht geweckt werden soll, zitiert. Frei nach dem Motto „was nicht angesprochen oder ausgedrückt wird, ist nicht da“ sollte das Interesse an und Erfahren von Sexualität gar nicht erst geweckt werden. Damit wird Menschen mit Beeinträchtigungen eine sexuelle Identität abgesprochen. Diese „gesellschaftliche Vorstellung von der Geschlechtslosigkeit und Asexualität behinderter Menschen können sexuelle Übergriffe begünstigen.“ (Henschel 2001, S.13)
Strukturelle Beeinträchtigung der Selbstbestimmung
In der strukturellen Beeinträchtigung der Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen liegt ein hohes Risiko, von sexueller Gewalt betroffen zu werden. Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen werden 2-3 Mal häufiger Opfer von sexueller Gewalt als Jungen und Männer mit Beeinträchtigungen. (Brill 1998, S.160) Zwar gibt es bisher kaum repräsentative Studien, aber laut Henschel „legen Untersuchungen den Verdacht nahe, dass behinderte Frauen nicht nur im sozialen Nahraum (sexualisierte) Gewalt erfahren, sondern insbesondere behinderte Mädchen und Frauen, die in Einrichtungen leben, ein erhöhtes Gewaltrisiko tragen. Hierbei sind die Täter überwiegend männlich und rekrutieren sich sowohl aus Mitbewohnern wie Mitarbeitern von Einrichtungen oder Werkstätten, wobei die „Geschlossenheit des Systems“ häufig verhindert, dass die Opfer erkannt werden und ihnen angemessene Hilfe zuteil wird.“ (Henschel 2001, S.13). Zu den schon im Zitat genannten Faktoren der Ghettoisierung und Reglementierung in Heimen und Werkstätten kommen eingeschränkte Mobilität, der Zugriff auf den Körper durch Betreuerinnen, Medizinerinnen und Angehörige hinzu. Diese Reglementierungen und der Anspruch der Einrichtungen, helfend und unterstützend tätig zu sein, bergen das Risiko sexueller Übergriffe in sich.
Prävention
Ein erster wichtiger Schritt in der Prävention sexueller Gewalt gegen Menschen mit Beeinträchtigungen ist die Enttabuisierung des Themas. Multiplikatorinnen müssen ausgebildet werden, um die Eltern, Pflegepersonal und Therapeutinnen für diese Problematik sensibilisieren und gezielt schulen zu können. Für Mädchen und Frauen steht die Körperarbeit und die Förderung des Selbstbewusstseins im Vordergrund. Sexuelle Gewalt sollte nicht isoliert, sondern als Teil der gesamten Lebenssituation der Frauen angesehen werden. Dazu gehört die Lebensgestaltung, Ausbildung, Wohnsituation und der Körper/Sexualität. Nur wer seinen Körper positiv wahrnehmen kann, kann auch über ihn bestimmen. Selbstbehauptungskurse (lernen „nein“ zu sagen) und Rollenspiele sind hierfür geeignete Methoden. Darüber hinaus müssen aber weitere Präventionskonzepte entwickelt werden, da die spezifischen Beeinträchtigungen der Mädchen und Frauen stark variieren. In Wohneinrichtungen wurde durch das betreuende Personal der Wunsch nach mehr Information, Beratung und Fortbildung als wichtige Präventionsmaßnahmen geäußert.
Intervention
Neben der Prävention ist die Intervention, wenn es zu sexueller Gewalt gekommen ist, ein wichtiges Feld. Kontakte zu helfenden Einrichtungen wie Beratungsstellen und Jugendschutzeinrichtungen müssen hergestellt und ausgebaut werden. Therapiemöglichkeiten müssen verbessert werden. Oftmals ist es so, dass Frauen und Mädchen, vor allem wenn sie von einer geistigen Beeinträchtigung betroffen sind, Schwierigkeiten haben, sich zu artikulieren und verständlich zu machen. Eine Form der Arbeit nutzt Puppen, um traumatische Erlebnisse aufzuarbeiten und die Therapie gleichzeitig als Prävention für zukünftige Situationen zu nutzen. Durch die Neufassung der Paragraphen 177 und 178 StGB wurde bisher bestehendes Recht verschärft. Als neues „Tatbestandsmerkmal“ wurde das „Ausnutzen einer Lage in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist“ eingeführt. Dadurch wurde die Rechtslage für Menschen mit Beeinträchtigungen verbessert, weil gerade sie unter Drohungen gezwungen werden, sexuelle Gewalt über sich ergehen zu lassen, was dann juristisch als Zustimmung gewertet wurde. Eine weitere juristische Verbesserung ist, dass Vergewaltigung nicht mehr auf vaginalen Geschlechtsverkehr begrenzt ist und somit jede andere erzwungene sexuelle Handlung strafbar gemacht wird. Auch in der Sprachregelung wurden Veränderungen getroffen. Herabwürdigende Begriffe wie z.B. „Schwachsinn“ und „schwere seelische Abartigkeit“ sind durch weniger herabwürdigende Begriffe ersetzt worden.
Fußnoten
- ↑ Dieser Text schließt sich dem Diskurs an, dass Behinderung sozial konstruiert ist. Eine Differenzierung, die zwischen der aufgrund einer Schädigung entstandenen Beeinträchtigung und den sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen behindernden Bedingungen zu unterscheiden weiß, birgt den Vorteil, Abstand zu nehmen von einer defektspezifischen Sicht-und Beschreibungsweise; die Festschreibung von Menschen mit Behinderungen auf Stafford DUI lawyer einen Objektstatus könnte entfallen. (siehe Henschel, S.9) Der Text verwendet den Begriff „Mensch mit Beeinträchtigung“. Die Konstruiertheit des Begriffes sollte stets mitgedacht werden. siehe: Brill 1998, S.155.</li></ol>
Quellen
Brill, Werner: „Sexuelle Gewalt gegen behinderte Menschen – ein Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion.“ in: Behindertenpädagogik, 37.Jg., Nr.2, 1998, S.155-172.
BZgA (Hg.), Sexualität und Behinderung, BzgA Forum 2/3, 2001.
Henschel, Angelika: „Lebenslagen und Interessenvertretung behinderter Frauen. Demokratie und Differenz.“ in: BZgA Forum 2/3, 2001, S.9-15.
Warzecha, Birgit (Hg.), Geschlechterdifferenz in der Sonderpädagogik. Eine erste Annäherung, Bielefeld, 1996.

