OEG (Opferentschädigungsgesetz)
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Leitgedanke des vom Bundestag 1976 einstimmig beschlossenen Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ist, dass die staatliche Gemeinschaft für die Opfer von Straftaten einstehen muss, wenn es ihr trotz aller Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt, Gewalttaten völlig zu verhindern.
Der gesetzlich verankerte Opferentschädigungsanspruch stellt sicher, dass der von einer Gewalttat Betroffene, dessen Lebensumstände infolge seiner gesundheitlichen Schädigung wesentlich beeinträchtigt oder dessen Lebensqualität im Extremfall sogar zerstört wurde, den Folgen der Gewalttat nicht mehr hilflos gegenüber steht. Die mit den gesetzlichen Regelungen beabsichtigte Verbesserung des Opferschutzes setzt voraus, dass die Bevölkerung und insbesondere das Opfer von diesen Entschädigungsmöglichkeiten Kenntnis erlangen. Die nachfolgenden Hinweise sollen zum Abbau der noch bestehenden Informationsdefizite beitragen und über das Opferentschädigungsgesetz sowie die damit verbundenen Ansprüche informieren.
Klägerin war jahrelang von ihrem Vater vergewaltigt worden.
Behinderte Tochter gilt laut Bundessozialgericht als Gewaltopfer!!
Kassel/Berlin - Ist das behinderte Kind einer vergewaltigten Frau ein Gewaltopfer oder nicht? Das Bundessozialgericht in Kassel hat diese Frage grundsätzlich bejaht.

