Intersexualität
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Intersexualität ist ein Begriff, der aus der Medizin kommt, und ein „Dazwischen“, sprich zwischen zwei (als einzigen und einander ausschließend definierten) Geschlechtern, Mann und Frau, bezeichnet. Obwohl man dieser Implikation ablehnend gegenüber stehen kann und sollte, werden in diesem Beitrag Worte wie Intersexualität, intersexuell etc. benutzt, da sie eben auch als Selbstbezeichnung von „Betroffenen“ nutzbar gemacht wurden/werden. Zudem sind auch andere historisch gewachsene Begriffe wie Hermaphroditismus oder Zwittrigkeit nicht wertfrei und müssen immer wieder diskutiert werden. Auch hierbei gilt das Recht der Selbstdefinition.
Begriff
Intersexualität dient in der Medizin erst einmal als Oberbegriff, um Menschen zu kategorisieren, die nach biologischen Maßgaben nicht „eindeutig“ in die Geschlechtskategorien Frau/Mann eingeordnet werden können. Diese Kriterien beziehen sich auf das chromosomale (Frauen: 46,XX; Männer: 46,XY), gonadale (Keimdrüsen: Eierstöcke; Hoden), hormonale (definierter Sexualhormonspiegel), genitale (innere Genitalien: Gebärmutter, Eileiter und Scheide; Prostata und Samenleiter) und morphologische Geschlecht (äußere Geschlechtsorgane; alle diese Angaben Pschyrembel 2002: 590). In einem System, welches aus ideologischen, sozio-ökonomischen und bevölkerungspolitischen Gründen von der rigiden Vorstellung einer bipolaren Zweigeschlechtlichkeit ausgeht und dadurch gestützt wird, werden Intersexuelle als Bedrohung empfunden und pathologisiert (vgl. Dietze 2003). Manche von ihnen lehnen den Begriff intersexuell für sich ab, weil sie sich durch ihn diskriminiert fühlen. In den USA bevorzugen viele Intersexuelle anstatt „Intersexualität“ den Begriff “Disorders of Sexual Development”, abgekürzt DSD. Unter anderem vertrat die im Jahr 2008 aufgelöste Intersex Society of North America die Meinung, dass dieser Begriff im Gegensatz zu „Intersexuality“ weniger pejorative Konnotationen besitzt. Hierzu ist anzumerken, dass durch die Bezeichnung DSD ebenfalls einer Pathologisierung Intersexueller Vorschub geleistet wird – schließlich bedeutet „Disorder“ im Deutschen „Störung“. Manche intersexuelle Aktivist_innen schließlich lehnen das bipolare Geschlechtersystem komplett ab, plädieren für seine Aufhebung und wenden sich deshalb auch gegen eine Kategorisierung wie „intersexuell“ oder „zwischen den Geschlechtern stehend“. Ältere Begriffe für Intersexuelle im Deutschen sind „Hermaphroditen“ und „Zwitter“. Auch diese Bezeichnungen haben unter den Betroffenen ihre Anhänger_innen. Generell wird häufig noch zwischen Hermaphroditismus und Pseudohermaphroditismus (oder auch „Scheinhermaphroditismus“) unterschieden. Mit letzterer Bezeichnung werden Menschen benannt, bei denen Gonaden und sekundäre Geschlechtsmerkmale nicht übereinstimmen - also zum Beispiel Menschen mit Hoden und weiblichen Brüsten. Die sogenannten echten Hermaphroditen hingegen sind Personen, die sowohl Eierstöcke als auch Testikel besitzen.
Intersexualität und Transgender
Die Unterscheidung zwischen Intersexualität und Transsexualität/Transgender sorgt gelegentlich für Verwirrung. Transgender ist ein Sammelbegriff für Phänomene, die sich durch Diskrepanzen zwischen Geschlechtsidentität und biologischem Geschlecht einer Person auszeichnen. Während Intersexuelle also nach medizinischen Maßstäben zwischen den beiden Geschlechtern stehen, spielen bei Transgender die Unterschiede zwischen dem Körper und dem Fühlen einer Person die wichtigste Rolle. Es gibt jedoch auch Intersexuelle, die sich als Transgender bezeichnen. Zu Überschneidungen zwischen den Identitäten bzw. Communities kommt es, weil Intersexuelle häufig später ein anderes Geschlecht für sich selbst wählen als jenes, das ihnen bei der Geburt zwangszugewiesen wurde. So kommt zu einer intersexuellen Biografie häufig eine sekundäre transsexuelle oder transgender hinzu.
Ursachen der Intersexualität
Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Phänomenen, die zur Intersexualität gezählt werden, gibt es auch eine große Zahl verschiedener Ursachen. Die Herausbildung der Geschlechtsmerkmale eines Menschen ist ein äußerst komplexer Vorgang. Gibt es bei diesem Prozess Besonderheiten, kann dies dazu führen, dass die Betroffenen kein nach vorherrschenden medizinischen Maßstäben „eindeutiges“ Geschlecht haben. Beispielsweise kann es sich bei Intersexuellen um Menschen handeln, deren Geschlechtschromosomen Besonderheiten aufweisen oder um Personen, bei denen im Mutterleib der Prozess der Geschlechtsausbildung ungewöhnlich verlief. Laut Sonja Rothärmel ist die genauere Ursache der Intersexualität in circa 50 Prozent der Fälle einer untypischen somatischen Geschlechtsdifferenzierung momentan nicht zu klären. Häufig ist auch keine Monokausalität gegeben, oft beeinflussen verschiedene Faktoren die ungewöhnliche Geschlechtsentwicklung der Betroffenen.
Die verschiedenen Ausprägungen von Intersexualität
Häufig werden die einzelnen unter dem Schlagwort Intersexualität zusammengefassten Sachverhalte grob nach ihren Ursachen unterschieden:
Durch Chromosomen bedingte Intersexualität
Die meisten Menschen haben 46 Chromosomen – ein Paar darunter sind die sogenannten Geschlechtschromosomen – bei Männern das XY-Paar, bei Frauen XX. Zum Beispiel bei Menschen mit dem sogenannten Turner-Syndrom ist das nicht so: Bei ihnen fehlt ein X-Chromosom. Da kein Y-Chromosom vorliegt, werden betroffene Personen als weiblich angesehen. Die Eierstöcke sind nicht funktionsfähig, die sekundären Geschlechtsmerkmale sind nicht ausgeprägt.
Durch Hormone bedingte Intersexualität
Durch Fehlfunktionen der Hormone kann es beispielsweise vorkommen, dass Frauen „vermännlichen“. Verhältnismäßig häufig wird bei Neugeborenen das Adrenogenitale Syndrom (AGS) festgestellt. Diese Stoffwechselstörung sorgt für Komplikationen im Hormonhaushalt des oder der Betroffenen. Mädchen mit diesem Syndrom haben oft eine vergrößerte Klitoris, Jungs sehen äußerlich erst nicht auffällig aus, in der Pubertät werden die Hoden jedoch nicht größer, wie es für gewöhnlich der Fall ist. Die hormonellen Besonderheiten können wiederum verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel auch chromosomale. Mehr zum AGS weiter unten. Im Rahmen einer Kompletten Androgenresistenz werden bei den Betroffenen zwar männliche Geschlechtshormone gebildet, diese wirken aber nicht - ein weiblicher Phänotyp ohne sekundäre Geschlechtsmerkmale ist die Folge.
Durch die Keimdrüsen bedingte Intersexualität
Hierzu zählt beispielsweise das Fehlen der Hoden bei einem Mann.
Anatomisch bedingte Intersexualität
Verschiedene anatomische Besonderheiten können dazu führen, dass ein Mensch in einer Gesellschaft als intersexuell gilt – etwa ein Penis, der eine bestimmte Größe unterschreitet (Mikropenis).
Eine Form der Intersexualität näher vorgestellt: das „AGS“
Die zahlenmäßig überwiegende Gruppe von Intersexuellen wird in der Medizin als Menschen mit „AGS“ (Andr(en)ogenitales Syndrom) benannt. Es ist durchaus bezeichnend, dass innerhalb der Medizin unterschiedliche Varianten verschiedener Geschlechtsmerkmale als Syndrom bezeichnet und dadurch pathologisiert werden. Es wäre immerhin möglich, „nur“ einzelne Symptome, welche die Gesundheit oder das Leben eines Kindes bedrohen (zum Beispiel teilweise vorkommender sogenannter Salzverlust bei „AGS“ – Kindern) zu kennzeichnen und zu behandeln.[1]
Das „AGS“ ist genetisch und/oder pränatal hormonell bedingt und hat zur Folge, dass die äußeren Genitalien der Neugeborenen in unterschiedlichen Ausprägungen als virilisiert („vermännlicht“) angesehen werden. Bei Kindern mit XY-Chromosomen hat das für diese seltener Auswirkungen, da sie als Jungen gelten und in Medizin wie Gesellschaft die Meinung vorherrscht, Jungen können gar nicht „männlich“ genug sein.
Das „AGS“ kann inzwischen pränatal diagnostiziert werden. Wie die Feministin und Molekularbiologin Anne Fausto-Sterling ausführt, ist dies sehr ambivalent zu betrachten. Die Diagnose kann erst ab der neunten Schwangerschaftswoche gestellt werden. Um einen positiven oder negativen Effekt (das sei noch dahingestellt) zu erreichen, muss innerhalb der ersten vier Wochen nach der Empfängnis auf Verdacht (!) „eingegriffen“ werden, wobei Nebenwirkungen für Kinder und Mütter beträchtlich sein können. Hinzu kommt, dass es nach pränatalen AGS–Diagnosen um Leben oder Tod gehen kann, wenn nämlich suggeriert wird, dass ein „solches“ Leben nicht „lebenswert“ wäre oder „solche“ Kinder der Gesellschaft nicht „zugemutet“ werden können - und Abtreibungen vorgenommen werden.[2] Um es noch einmal zu betonen: Das einzige, was AGS – Kinder haben (wenn man eventuell aufgetretenen Salzverlust, der einen vorzeitigen Wachstumsstopp und eine früh einsetzende Pubertät nach sich ziehen kann, behandelt hat) sind „virilisiert“ erscheinende Genitalien. Damit soll jedoch nicht negiert werden, dass das für einen betroffenen Menschen problematisch sein kann. Auf der anderen Seite könnten Pränataldiagnostik und eine pränatale Behandlung eventuell manche Kinder, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte und ÄrztInnen ansonsten gewaltvolle geschlechtsherstellende Operationen an ihnen vornehmen (lassen) würden, sie genau davor bewahren (vgl. Fausto-Sterling 2000: 54ff). Die Fragen die hier gestellt werden müssen, sind jene, vor welchem Hintergrund und um welchen Preis dies geschehen würde.
Häufigkeit
Laut Michel Reiter gibt es keine verlässlichen Statistiken zur Häufigkeit intersexueller Phänomene (Reiter 1998). Gründe hierfür sind unter anderem unterschiedliche Meinungen zur Frage, was genau als Intersexualität gilt und was nicht, die Vielfalt ihrer Ausprägungen und die Tatsache, dass diese von verschiedenen Fachärzt_innen diagnostiziert werden. Anne Fausto-Sterling ist der Frage nach der Häufigkeit genauer nachgegangen und hat zusammen mit Student_innen die medizinische Forschungsliteratur zum Thema gesichtet und darin nach empirischen Zahlen gesucht. Sie hat dabei verschiedene Daten zur Häufigkeit der einzelnen Arten der Intersexualität gefunden und diese dann addiert. Dadurch ist sie zum Schluss gekommen, dass ca. 1,7 Prozent aller Neugeborenen nach den gebräuchlichen Kriterien als intersexuell gelten. Laut Fausto-Sterling ist diese Zahl jedoch mit Vorsicht zu genießen und kann nur einen ungefähren Anhaltspunkt darstellen. Zum Vergleich: Reiter spricht davon, dass die Häufigkeit wohl zwischen 0,4 und 4 Prozent liegt (Reiter 1998).
Die Behandlung von Intersexuellen
Vor allem in den USA, Kanada, Europa und anderen weißen, westlichen Dominanzkulturen werden seit den 1940er/1950er Jahren und einhergehend mit dem Aufstieg der Kindergynäkologie, pädiatrischen Endokrinologie und plastischen Chirurgie Säuglinge, Kleinkinder und zum Teil Jugendliche, die in der medizinischen Praxis als intersexuell diagnostiziert werden, einem von zwei angenommenen Geschlechtern zugeordnet. Dieses gilt dann als ihr sogenanntes „wahres Geschlecht“. Um diesem Geschlecht auch zu entsprechen, werden diese Kinder je nach Form der Intersexualität geschlechtsherstellenden Operationen und hormonellen Behandlungen unterzogen [3]. Immer wieder wird das “Wohl des Kindes” als Grund für Operationen herangezogen. Es soll ein normales, akzeptiertes Mitglied der Gesellschaft werden und ein der heteronormativen Vorstellung entsprechendes Sexualleben führen können. Fatalerweise wird vielen Kindern durch die Behandlung jedoch die Aussicht auf ein erfülltes Sexualleben genommen.
Geschlechtsbestimmung
Das körperliche Geschlecht eines Menschen lässt sich anhand mehrerer Faktoren bestimmen, die in den verschiedensten Variationen auftreten können. Die Grundannahme, dass zum Beispiel Menschen, die Hoden besitzen, auch einen Penis, XY-Chromosomen, Bartwuchs usw. haben, ist nicht richtig, und die medizinische Zuordnung eines Menschen zu einem der beiden Geschlechter gestaltet sich in manchen Fällen als nicht so einfach.
Wenn ein neugeborenes Kind uneindeutige Genitalien hat, richten die Ärzt_innen sich in der Regel nach dem Karyotyp, also den Chromosomen. Hat das Kind XX- oder XO-Chromosomen, wird feminisiert. Wenn es Y-Chromosomen gibt, kommt die Frage nach der Penisgröße ins Spiel. In Deutschland gilt die Faustregel, dass ein Phallus, der kleiner als einen Zentimeter ist, als Klitoris gilt. Ist er über 2,5 Zentimeter groß, gilt er als Penis. Diese Grenzen sind völlig arbiträr – es gibt keine wissenschaftliche Grundlage dafür, die Grenzen genau bei einem bzw. 2,5 Zentimetern zu setzen. Anne Fausto-Sterling schildert den Fall eines Arztes, der in solchen Fällen völlig nach Gutdünken und “nach Gefühl” entschied, ob er operierte oder nicht.
Die Ärzt_innen stellen vor allem zwei Anforderungen an die Penisgröße eines Menschen: Im Kindesalter muss er so lang sein, dass der Betroffene problemlos im Stehen urinieren kann. Der Grund dafür ist in erster Linie, dass das Kind im Beisammensein mit anderen Jungs pinkeln können soll, ohne aufzufallen. Außerdem soll der Penis im ausgewachsenen Zustand so lang sein, dass damit eine Frau vaginal penetriert werden kann. Die Essenz des männlichen Körpers ist demzufolge also, dass er in Frauenkörper eindringen kann - eine höchst fragwürdige Vorstellung.
Die Vorgehensweise bei der Geburt eines intersexuellen Kindes
Obwohl viele Ärzt_innen der Meinung sind, dass bei der Geburt eines intersexuellen Kindes sofort eingegriffen werden muss, gibt es keine klaren Richtlinien für diesen Fall. Das Thema wird zwar teilweise an Universitäten behandelt, aber die Ärzt_innen treffen autonome Entscheidungen. Diese basieren oft auch darauf, was die Ärzt_innen selbst (mitunter Jahrzehnte zuvor) an der Uni gelernt haben.
Anne Fausto-Sterling beschreibt den Ablauf des Gesprächs zwischen Ärzt_in und Eltern folgendermaßen: Oft wird den Eltern erst einmal der normale Verlauf der embryonalen Geschlechtsentwicklung erläutert. In der Medizin ist es Konsens, dass Embryos in den ersten Wochen kein Geschlecht haben, und dass sich dann langsam herausbildet, ob das ungeborene Kind weibliche oder männliche Geschlechtsorgane bekommt. Außerdem wird den Eltern in vielen Fällen beschrieben, wie ein “normaler” männlicher oder weiblicher Körper auszusehen hat. Laut Fausto-Sterling erklären Ärzt_innen den Eltern häufig, dass die Genitalien ihres Kindes noch nicht vollständig entwickelt seien und dass noch unklar sei, ob das Kind nun ein Junge oder ein Mädchen ist. Dabei lassen viele Ärzt_innen aber keine Zweifel daran, dass das Kind ein einziges, “wahres” Geschlecht hat, das aber bloß noch nicht komplett ausgeprägt ist. Viele vermeiden es, Wörter wie “Hermaphrodit” oder “Zwitter” im Gespräch mit den Eltern zu benutzen, weil damit ja die Existenz eines „wahren“ Geschlechts des Kindes in Frage gestellt wird. Den Eltern wird häufig signalisiert, dass es sich um einen dringenden Notfall handelt. Oft werden sie zu überstürzten Entscheidungen getrieben. Es wird auch des Öfteren davon berichtet, dass intersexuelle Kinder ihre ersten Lebensstunden in der Intensivstation verbringen, was bei den Eltern das Gefühl verstärkt, dass ihr Kind krank ist und dass eine Operation dringend nötig ist. Nicht selten werden auch noch drastischere Maßnahmen genutzt, um die Eltern unter Druck zu setzen. Zum Beispiel wird manchmal erzählt, dass Intersexuelle unter einem stark erhöhten Krebsrisiko leiden würden und deshalb kastriert werden müssten. Diese Informationspolitik - also dass die Eltern nicht umfassend über das Thema Intersexualität aufgeklärt werden - wird dann später von Seiten der Ärzt_innen häufig auch bei den Kindern selbst fortgeführt. Es gibt sogar Leitfäden für Ärzt_innen, laut denen es das beste sei, den Kindern die Wahrheit über ihr uneindeutiges Geschlecht komplett zu verschweigen.
Die medizinische Vorgehensweise
Der medizinische Umgang mit AGS – Kindern mit XX–Chromosomen und anderen „augenscheinlich“ intersexuellen Kindern nach der Geburt erfolgt unter den Voraussetzungen heteronormativer Zweigeschlechtlichkeit, also Zwangsheterosexualität und Reproduktionsgebot.
Das heißt, Genitalien werden operativ „vereindeutigt“. Eine „vergrößerte“ Klitoris oder ein Mikropenis, was letztlich dasselbe ist und nur subjektiv und willkürlich jeweils unterschiedlich bezeichnet wird, wird je nach Länge „beschnitten“ oder durch Testosteronzufuhr und eventuelle Phalloplastiken „vergrößert“, je nachdem, ob Mädchen/Frauen oder Jungen/Männer „produziert“ werden sollen. Bei „weiblich“ Zugewiesenen werden je nach Form der Intersexualität meist auch zusammengewachsene Labien gewaltsam chirurgisch getrennt oder Neovaginen konstruiert.
Das Umfeld (in erster Linie die Eltern) soll das Kind durch seine Genitalien als „eindeutig männlich oder weiblich“ erkennen und annehmen, das Kind selbst sich demzufolge auch, um eine „stabile“ Geschlechtsidentität zu entwickeln.[4] Ein weiteres und damit verknüpftes Ziel ist die Eignung zur heterosexuellen Kohabitation. Potentielle Reproduktionsfähigkeit, die durch funktionsfähige Ovarien und Uterus angezeigt wird, soll nach Meinung der Medizin ebenfalls erhalten bleiben, um im Erwachsenenalter genutzt zu werden. In diesen Fällen findet fast immer eine weibliche Kategorisierung statt. Dass Menschen ihre Erwachsenen-Sexualität auch anders (als als heterosexuelle Penetration) leben können und auch leben wollen könnten, scheint bei diesen Praxen den MedizinerInnen und anderen daran Beteiligten nicht in den Blick zu geraten.
Behandlungsmethoden
Es gibt verschiedene Methoden, mit denen das Geschlecht intersexueller Menschen angepasst werden soll. Dabei wird mitunter vom Vorgang des „Fixings“ (Deutsch: „reparieren“) gesprochen. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass intersexuelle Körper als krank und behandlungsbedürftig angesehen werden.
Pränatale Behandlung
Einige Arten der Intersexualität lassen sich bereits pränatal erkennen und sogar auch schon behandeln. Das ist zum Beispiel beim Androgenitalen Syndrom der Fall. Das Besondere an dieser Behandlung ist, dass die Embyros erst behandelt und dann auf AGS getestet werden. Die Behandlung muss nämlich bis spätestens vier Wochen nach der Empfängnis erfolgen, der Test kann aber frühestens in der neunten Woche stattfinden. Das bedeutet also, dass viele Embryos zur Vorbeugung schon im Mutterleib mit Steroiden behandelt werden. Der Test birgt auch Risiken für den Embryo und kann verheerende Nebenwirkungen haben. In ein bis zwei Prozent der Fälle soll der AGS-Test sogar Fehlgeburten verursachen. Auch manche kritisch eingestellte Aktivist_innen wie Anne Fausto-Sterling sehen diese Art der Behandlung teilweise positiv - zum Beispiel, weil dadurch die genitale Verstümmelung von AGS-Kindern mit Doppel-X-Chromosomen verhindert werden kann
Chirurgische Behandlung
Die Geschlechtsanpassung wird in vielen Fällen auf chirurgische Weise vorgenommen. Zu den häufigsten Operationen gehören die Kastration, die Verkleinerung der Klitoris und die Schaffung einer künstlichen Vagina. Während bei der Geschlechtszuweisung bei der Geburt intersexueller Kinder vor allem im 18. Jahrhundert, aber auch bis ins 20. Jahrhundert hinein, der Grundsatz „in dubio pro masculo“ („im Zweifel männlich“) galt, um sie nicht von vornherein von männlichen Rechten und Privilegien auszuschließen,[5] richtet sich die Geschlechtszuweisung nun nach den medizinischen, sprich chirurgischen Möglichkeiten.[6] Wie Michel Reiter, Intersex-AktivistIn und MitbegründerIn der deutschen „Arbeitsgruppe gegen Gewalt in der Pädiatrie und Gynäkologie (AGGPG)“[7] mehrfach provozierend zum Ausdruck brachte, „it`s easier to make a hole than to build a pole“ (ursprünglich ein Zitat eines Chirurgen). Dies ist vermutlich einer der Gründe, warum heutzutage ca. 90% aller Intersexuellen zu Mädchen beziehungsweise Frauen gemacht werden.
Bei der Kolpopoese, also der Schaffung einer Neovagina, wird häufig die sogenannte Bougierung angewandt. Hierbei wird der/dem Betroffenen mit Metallstäben die chirurgisch geschaffene Vagina gedehnt. Wenn das Verfahren bei Kindern vorgenommen wird, sind die Parallelen zum sexuellen Missbrauch unübersehbar. Die psychischen Folgen können denen einer regelmäßigen Vergewaltigung gleichen.
Oft sind die Eingriffe mit vielen Folgeoperationen verbunden. Fausto-Sterling spricht davon, dass je nach Studie 30-80 Prozent der Kinder mehrfach operiert werden müssen. Viele Betroffene haben später chronische Schmerzen, und auch ästhetische Probleme sind nicht die Ausnahme. Es ist also keineswegs der Fall, dass das Endergebnis immer zufriedenstellend aussieht. Stattdessen leiden die behandelten Personen oft darunter, wie ihre Geschlechtsteile nach der Operation aussehen.
Was die Operationstechniken angeht, scheint es in vielen Fällen keine klaren Regeln für die Vorgehensweise zu geben. Zum Beispiel im Fall der Hypospadie, bei der die Harnröhre des Betroffenen weiter unten am Penis liegt als üblich, gibt es laut Fausto-Sterling circa 300 verschiedene Operationsmethoden. Es scheint ein Konkurrenzkampf zwischen Ärzt_innen darum entbrannt zu sein, wer neue Behandlungsmethoden entwickelt. Intersexuelle Kinder werden also offenbar auch häufig als Testobjekte für neue medizinische Verfahren betrachtet, mit denen sich Ärzt_innen profilieren können.
Hormontherapie
Bei einigen Formen der Intersexualität wird eine Hormontherapie vorgenommen. Beispielsweise soll dadurch bei Kindern mit Testosteronmangel die Pubertät eingeleitet werden.
John Money, die Psychologie und ihr Einfluss auf die „Intersexualitätsbehandlung“
Seit dem Jahr 1955 führten am Johns Hopkins Institute in Baltimore/USA der Psychologe John Money und seine KollegInnen, die Psychiater Joan und John Hampson, Studien zur Intersexualität durch, die nicht nur in den USA führend für den medizinischen Umgang mit intersexuellen Kindern werden sollten. Eine ihrer Erkenntnisse war, dass Chromosomen, Keimdrüsen und Hormone zwar das biologische Geschlecht (sex), aber nicht automatisch die Geschlechtsidentität und Geschlechtsrolle (gender) bedingen würden. Sie gingen also von einem zweikörperlichen/zweigeschlechtlichen Rahmen aus, in der Intersexualität eine quasi „noch nicht abgeschlossene oder biologische Fehlentwicklung“ darstellte, die aber mithilfe von chirurgischen Eingriffen an den Genitalien (in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes), einer konsequenten geschlechtsspezifischen Erziehung und unabhängig von vorhandenen Chromosomen, Keimdrüsen und Hormonen behoben werden könnte und beim betroffenen Kind damit zu einer „stabilen männlichen oder weiblichen Geschlechtsidentität“ führen würde (vgl. Fausto-Sterling 2000: 46).
Die leitende Prämisse und auch Vorwand bei der Behandlung von intersexuellen Kleinkindern war von nun an meist die „gesunde“ psychosexuelle Entwicklung mit dem Ziel einer „stabilen“ Geschlechtsidentität des Kindes.
Was in den humanwissenschaftlichen Disziplinen und auch allgemein im Alltagswissen in diesem Zusammenhang als „gesund“ oder auch „normal“ verstanden wird, lässt sich mit dem theoretischen Konzept der heterosexuellen Matrix von Judith Butler fassen. Im westlichen Geschlechterdiskurs ist die heterosexuelle Matrix das Raster, mit dem Körper, Geschlechtsidentitäten und Begehren aneinander gebunden und naturalisiert werden.[8] Damit Menschen kulturell intelligibel sein können, müssen demnach das anatomische Geschlecht (männlich/weiblich), eine feste Geschlechtsidentität (Mann/Frau) als Ausdruck dessen und Sexualität (Heterosexualität, zum Teil an Reproduktion gekoppelt) übereinstimmen und einander bedingen (vgl. Butler 1991).
Die rechtliche Situation Intersexueller
Wenn man dem deutschen Rechtssystem Glauben schenkt, existieren intersexuelle Personen nicht. Dem „Palandt“, einem gebräuchlichen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, ist folgender Passus zum Thema „Geschlecht der natürlichen Person“ entnommen: „Die Eintragung als Zwitter [in das Geburtenbuch] ist unzulässig. […] Überwiegt kein Geschlecht, können Rechtsnormen, die ein bestimmtes Geschlecht voraussetzen, nicht angewandt werden.“ (zitiert nach Sonja Rothärmel). Das Personenstandsgesetz[1] (PstG §18) fordert, dass jedem neugeborenen Kind innerhalb einer Woche das männliche oder weibliche Geschlecht zugewiesen wird:
"Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist,
1. von den in §19 Satz 1 genannten Personen mündlich oder
2. von den in §20 Satz 1 und 2 genannten Einrichtungen schriftlich
binnen einer Woche angezeigt werden. [...]"[2]
Es gibt hingegen kein Gesetz, nach dem eindeutig vergeschlechtlichte Namen gewählt werden müssen. Dass viele Bundesbürger_innen dieser Meinung sind, liegt in einer Dienstanweisung für Standesbeamte_Innen "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandgesetz" aus dem Jahr 2007 begründet.[3] Hier wird in §262 angewiesen: “Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so ist zu verlangen, dass dem Kind ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird.” (Quelle:[4]) Seit dem 5. Dezember 2008 jedoch gibt es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, der besagt, dass "Mangels einschlägiger Bestimmungen im Namensrecht [...] die Eltern in der Wahl des Vornamens grundsätzlich frei [sind]. Diesem Recht der Eltern zur Vornamenswahl darf allein dort eine Grenze gesetzt werden, wo seine Ausübung das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht."
Dieser Beschluss ist insofern für intersex Neugeborene von Bedeutung, als dass nun die Eltern zumindest berechtigt sind, dem Kind einen geschlechtsneutralen Namen zu geben.
Die geschlechtliche Eintragung lässt sich im Nachhinein beim Standesamt insofern leicht ändern, als dass nach dem §47 PstG, "Berichtigung nach Abschluss der Bekundigung", das Geschlecht, Ort und Zeitpunkt der Geburt berichtigt werden können:
"Ferner können sonstige unrichtige oder unvollständige Eintragungen berichtigt werden, wenn der richtige oder vollständige Sachverhalt durch Personenstandsurkunden festgestellt wird.
(2) Gehen dem Standesamt berichtigende Mitteilungen oder Anzeigen zu, so sind außerdem zu berichtigen
1. im Geburtenregister die Angaben über Zeitpunkt und Ort der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes, wenn die Geburt schriftlich angezeigt worden ist, [...]"[5]
So Eltern von intersex Neugeborenen angemessen beraten und von ärztlicher Seite unterstützt werden, ist es ihnen möglich, sich die Vergeschlechtlichung ihres Kindes insofern offen zu lassen, als dass sie zunächst willkürlich eines der Kreuzchen ('männlich' oder 'weiblich') setzen, um dem gesetz genüge zu tun. Sie geben dem Kind jedoch einen geschlechtsneutralen Namen und überlassen es im Folgenden zunächst einmal dem Kind, sich beizeiten im Verlaufe seiner Entwicklung sich zu vergeschlechtlichen. Ggf. kann mit entsprechender ärztlicher 'Diagnose' zu einem späteren Zeitpunkt das Geschlecht "angepasst" werden.
Zu beachten ist hier, das dies zunächst einmal eine Möglichkeit zur Umgehung einer frühkindlichen Geschlechtssozialisation darstellt, jedoch keinen Schutz vor Mediziner_Innen bietet, deren vornehmliche "Behandlungsmethode" bei Diagnose Intersexualität eine frühkindliche Genitaloperation darstellt.
Die rechtliche Situation Intersexueller ist weiterhin eine verworfene. Das deutsche Recht bietet keinen Schutz für die körperliche Versehrtheit von Personen, deren Geschlechtskörper jenseits oder zwischen den Epizentren der Geschlechtermacht (männlich - weiblich) liegt. Mit der Verankerung von zwei und nur zwei Geschlechtern bereits im Grundrecht wird eine rechtliche Sichtbarmachung intersex Personen gleichsam verunmöglicht.
Widerstand gegen die Behandlung Intersexueller
Eine Reihe von Aktivist_innen engagiert sich gegen die hierzulande und in den meisten anderen Staaten ebenfalls vorherrschende Praktik der Geschlechtszuweisung und -anpassung. In Deutschland richtet sich der Widerstand insbesondere gegen das Personenstandsgesetz und gegen die medizinische Behandlung und die Normierung von Geschlechtern und Körpern. Einer der wichtigsten hiesigen Aktivisten ist Michel Reiter, der seit 2001 dafür sorgen will, dass neben „Mann“ und „Frau“ der „Zwitter“ als drittes Geschlecht im deutschen Recht verankert wird.
Anne Fausto-Sterlings Visionen
Anne Fausto-Sterling schlug 1993 vor, das zweigeschlechtliche System aufzuheben und künftig fünf Geschlechter zu unterscheiden. Zusätzlich zu den bereits bekannten Geschlechtern, männlich und weiblich, sollten ihrer Ansicht nach Hermaphroditen, pseudo-weibliche Hermaphroditen und pseudo-männliche Hermaphroditen als Geschlechter anerkannt werden.
Fausto-Sterling stellte drei Grundregeln für den Umgang mit Intersexuellen auf:
- Es sollen keine unnötigen (also nicht lebenserhaltenden Operationen) an Säuglingen und Kleinkindern mehr vorgenommen werden.
- Es soll eine vorläufige Gendertypisierung des Kindes nach der zu erwartenden Entwicklung durchgeführt werden. Eine Festlegung auf ein „natürliches“ Geschlecht soll nicht stattfinden.
- Den Patient_innen und Eltern sollen alle relevanten Informationen gegeben werden und sie sollten nicht von anderen Intersexuellen, deren Eltern und Organisationen isoliert werden.
„Das Schweigen brechen“ – Selbsthilfegruppen
Westliche Feministinnen nahmen und nehmen sich aus unterschiedlichen Motivationen heraus des Themas Female Genital Cutting, was im Deutschen oft als „Genitalverstümmelung“ bezeichnet wird, in anderen Kulturen und ehemals kolonisierten Ländern an. Inzwischen wird dies auch öffentlichkeitswirksam medial diskutiert.[9] Eine Behandlung des Themas im Zusammenhang mit der medizinischen Vorgehensweise an intersexuellen Kindern hingegen blieb bis in die 1990er Jahre hinein und bis auf wenige Ausnahmen eine Leerstelle. Erst mit Gründung von Selbsthilfegruppen und "Betroffenen"organisationen, wie der „Intersex Society of North America(ISNA)“ oder der deutschen „Arbeitsgruppe gegen Gewalt in der Pädiatrie, Psychologie, Genetik und Gynäkologie (AGGPPGG)“ konnten die gewaltvolle medizinische Behandlung und ihre Folgen für „Betroffene“ untereinander thematisiert und mehr oder weniger öffentlich gemacht werden. Links zu Selbsthilfe- und Kontaktgruppen, u.a. zur "Intersex Society of North America" finden sich auf der Website der Hamburger Forscher(sic!)gruppe Intersex html
Intersexualität und Sport
Besondere Aufmerksamkeit erlangt das Thema der Intersexualität vor allem durch den Leistungssport. Immer wieder berichten Medien über Sportler_innen, deren Geschlecht uneindeutig ist. Im Rahmen der Leichtathletik-WM 2009 sorgte etwa der Fall der intersexuellen Läuferin Caster Semenya für Aufsehen.
Sexualisierte Gewalt
Die traumatischen Auswirkungen, die der medizinische und elterliche Umgang auf intersexuelle Kinder und Jugendliche in den meisten Fällen hat, sind mit denen vergleichbar, die Kinder aufweisen, die so genannten "sexuellen Missbrauch" erfahren haben. Beides sind Formen sexualisierter Gewalt. Die medizinischen Eingriffe im Genitalbereich sind wiederholte körperliche und schmerzauslösende Grenzübertretungen, welche die Kinder nicht kontrollieren können. Die eigene Intersexualität oder der Anlass einer Operation wird den Kindern (und auch so manchem Erwachsenen) oft verschwiegen, sodass es bei „Entdeckung oder Aufklärung“ zu einem Gefühl des Verraten-und-Betrogen-worden-seins von und durch ÄrztInnen und Eltern oder anderen Bezugspersonen kommen kann. Zugleich bekommen die Kinder oft ein Schweigegebot auferlegt. Damit verbunden sind fehlende Auseinandersetzungsmöglichkeiten, da sie oft mit niemanden (höchstens innerhalb der Familie) über die ängstigenden und schambesetzten Erlebnisse innerhalb des Behandlungskontextes sprechen können (vgl. Alexander 1997; Klöppel 2006: 177).
Heike Bödeker erinnert: „Ärzte redeten ausschließlich mit meinen damaligen Erziehungsberechtigten, und selbst die hatten es nie nötig, mit mir offen zu reden, geschweige denn meine verzweifelten Proteste ernst zu nehmen. Ich war als Person tatsächlich nicht existent, meine Gefühle und Gedanken galten nichts, meinen Körper hatten sie sich angeeignet. Und dass ich keine Chance hatte, ‚Gesundheitsnormen’, die mir gegenüber zudem nie explizit wurden, zu erfüllen, machte mir alleine klar, dass ständig an mir ‚nachgebessert’ werden sollte und dass ich trotzdem auf herzlich wenig Akzeptanz stieß. Meine Genitalien ebenso wie meine ganze Person wurden zwar ‚als’ etwas deklariert, waren aber dennoch nie ‚gültig’. In meinem Erleben ist Intersexualität in erster Linie ein Vorwand, um gequält, verstümmelt, entstellt, vergewaltigt zu werden.“ (Bödeker 1998: 106 [Fußnote 5])
Dokumentationen über Intersexualität
Besonders in den letzten zehn Jahren rückte das Thema immer häufiger ins Licht der Öffentlichkeit. Hier eine (unvollständige) Liste mit Kino- und TV-Dokumentationen:
"Das verordnete Geschlecht" (D 2001) Laut Website zum Film eine Dokumentation über „Zwitter und Geschlechterpolitik in Deutschland“.
„Secret Intersex“ (UK 2004) Fernsehdoku
„Middle Sexes: Redefining He and She“ (USA 2005) Fernsehdoku, in der auch Forscher_innen wie Anne Fausto-Sterling und Milton Diamond zu Wort kommen.
„Tintenfischalarm“ (Österreich 2006)
„One in 2000“ (USA 2007) Kurzdokumentation
„Hermaphroditen, Zwitter und Intersexuelle“ (D 2008) TV-Doku aus der Reihe „Spiegel TV“
Intersexualität in der Literatur
Eine Auswahl von Romanen mit intersexuellen Figuren:
„Middlesex“ von Jeffrey Eugenides
„So habe ich es mir nicht vorgestellt“ von Batya Gur
„Mitgift“ von Ulrike Draesner
Intersexualität im Film
Eine Auswahl von Filmen mit intersexuellen Figuren:
„Terror Firmer“ (USA 1999)
„Both“ (USA 2005)
„XXY“ (Argentinien 2007) Spielfilm über eine 15-jährige intersexuelle Person.
Intersexualität in Fernsehserien
Eine Auswahl von Fernsehserienfolgen mit intersexuellen Figuren:
„Cartman's Mom Is Still a Dirty Slut“ (Episode 2 der zweiten Staffel der Serie „South Park“, USA 1998)
„Wait and See“ (Episode 17 der zweiten Staffel der Serie „Private Practice“, USA 1998)
„Geheimnisse“ (Episode 9 der ersten Staffel der Serie „Grey's Anatomy“, USA 2005)
Schluss
Es geht in und mit diesem Beitrag nicht darum, erwachsenen Intersexuellen das Recht auf die selbstbestimmte Veränderung ihrer Körper zu nehmen. Aber diese Operationen an Kindern vorzunehmen, die nicht einwilligen oder sich wehren können, ist Gewalt. Daher ist nicht nur die Beziehung zwischen Gewalt und Geschlecht zu analysieren, sondern auch der Zusammenhang von Gewalt und Geschlechtskonstruktion/en.
Fußnoten
- ↑ Konstanze Plett macht in einer Fußnote (20) darauf aufmerksam, dass der Salzverlust medizinisch mit Kortison behandelt wird, dass aber „ [n]ach Aussage eines mit dieser Diagnose versehenen Menschen gegenüber der Autorin dieses Beitrags [Konstanze Plett] [...] der Gesundheitsgefährdung allerdings schon durch Gaben von Kochsalz begegnet werden [kann]; alle schwerwiegenderen Behandlungen dienten der Medizin zur Sicherung ihrer Klientel.“ (Vgl. Plett 2003: 28)
- ↑ Zum Diskurs der Neo-Eugenik - wenn auch im Kontext „Pränataldiagnostik und 'Behinderung'“ - siehe folgenden aufschlussreichen Text, zu dem einige Parallelen gezogen werden können (Waldschmidt 2003: 95-109). Zu 'Behinderung' als Kategorie und (umkämpftes) Politikfeld siehe Disability Studies.
- ↑ Schätzungen zufolge beträgt die Häufigkeit der als intersexuell definierten Menschen 1:500 Geburten (vgl. Pschyrembel 2002: 806).
- ↑ Bei einem männlichen Körper spielt die Fähigkeit, im Stehen urinieren zu können, um Anerkennung in männlichen Peer-Groups zu erreichen, eine herausragende Rolle. Dies wird als „locker room factor“ bezeichnet (Bödeker 1998: 103).
- ↑ Im „Preußischen Allgemeinen Landrecht“ (1794) fand sich der sogenannte „Zwitterparagraph“, der besagte, dass die Bestimmung des Erziehungsgeschlechtes des Kindes bei den Eltern liege und „Zwitter“ im Alter von 18 Jahren ihr Geschlecht selbst wählen könnten. Hierbei gab es jedoch zwei Einschränkungen. Zum einen durften die Rechte Dritter nicht berührt werden (beispielsweise Erbfolge etc.), sonst konnten diese ein Sachverständigengutachten beantragen, welches letztlich zur Entscheidung herangezogen wurde. Zum anderen durfte das einmal selbst gewählte Geschlecht nicht wieder gewechselt werden (zudem musste eines von zwei Geschlechtern gewählt werden!) und die davon Betroffenen hatten sich "geschlechtskonform" zu verhalten, wobei sie nicht gegen das bestehende Recht (wie etwa Sodomiegesetze) verstoßen durften. Mit Einführung des „Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung“ im Jahr 1875, welches auch mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB, am 01.01.1900 Fortbestand hatte, wurde Eltern und Betroffenen das Recht der Geschlechtsbestimmung genommen und die Entscheidung der Medizin überlassen. Für den Geschlechtseintrag bei den Standesämtern kam nur noch „männlich“ oder „weiblich“ in Frage. „[Im] übrigen gilt das Gesetz von 1875 fort. 1937 wurde es durch das Personenstandsgesetz abgelöst, 1957 in einer Neufassung verkündet, in der es, von einzelnen Änderungen abgesehen bis heute gilt. In ihrer Grundstruktur ist die Regelung des Personenstandes jedoch seit 1875 unverändert [...]“. (Plett 2003: 25)
- ↑ Biologie und Medizin als organisierte Disziplinen entwickelten sich in der westlichen Welt vor allem im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert. Zur Geschichte der Klassifikationstechniken an Hermaphroditen nach der „Keimdrüsenformel“ im 19. Jahrhundert und die damit zusammenhängende, zum Teil bis heute in der Medizin gültige Unterscheidung in wahre Hermaphroditen und „Pseudo“- Hermaphroditen, siehe: (Fausto-Sterling 2000; Klöppel 2002: 153-180).
- ↑ Inzwischen gab es eine Umbenennung/Erweiterung der Gruppe in „Arbeitsgruppe gegen Gewalt in der Pädiatrie, Psychologie, Genetik und Gynäkologie (AGGPPGG)“.
- ↑ Vgl. auch die Genderwiki-Artikel zu Heteronormativität sowie zu Kategorien, Geschlechter-Binarität & -Hierarchie.
- ↑ Zum Thema in diesem Kontext und zu Begrifflichkeiten sowie damit in Zusammenhang stehenden Problematisierungen siehe: „Female Genital Cutting. Die Schwierigkeit, sich zu positionieren“ [Bulletin Nr. 28. Texte], hg. vom Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien, 2005.
Literatur
- Alexander, Tamara: Der medizinische Umgang mit intersexuellen Kindern. Eine Analogie zum sexuellen Kindesmißbrauch. In: Reiter, Michel (Hg.): Hermaphroditen im 20. Jahrhundert. Zwischen Elimination und Widerstand (Broschüre). Bremen 1997, S. 13-18.
- Bergstrand, Hilding: Über einige Formen von Intersexualität beim Menschen, unter besonderer Berücksichtigung neuerer Theorien über die Geschlechtsbestimmung. In: Klinische Wochenschrift, 1934, 13. Jg., Nr. 16, S. 580-584. ISSN: 0946-2716
- Bödeker, Heike: Intersexualität (Hermaphroditismus) – Eine Fingerübung in Compliance? ‚Dazwischen’, ‚beides’ oder ‚weder noch’? In: Zeitschrift für feministische Theorie und Praxis, 1998, Heft 49/50, S. 99-107.
- Brinkmann, Lisa; Richter-Appelt, Hertha; Schweizer, Katinka: Behandlungserfahrungen von Menschen mit Intersexualität. Ergebnisse der Hamburger Intersex-Studie. In: Gynäkologische Endokrinologie, 2007, Volume 5, Nummer 4. S. 235-242. ISSN: 1610-2894
- Butler, Judith: Das Unbehagen der Geschlechter. Frankfurt/Main 1991. ISBN 978-3518117224
- Dietze, Gabriele: Allegorien der Heterosexualität. Intersexualität und Zweigeschlechtlichkeit – eine Herausforderung an die Kategorie Gender? In: Die Philosophin, 2003, 14. Jg., Nr. 28, S. 9-35.
- Fausto-Sterling, Anne: Sexing the body. Gender politics and the construction of sexuality. New York 2000. ISBN 978-0465077137
- Heldmann, Anja: Jenseits von Frau und Mann. Intersexualität als Negation der Zweigeschlechtlichkeit. In: Hauser-Schäublin Brigitta und Birgitt Röttger-Rössler (Hg.): Differenz und Geschlecht. Neue Ansätze in der ethnologischen Forschung. Berlin 1998, S. 54-76. ISBN 3-496-02631-6
- Kessler, Suzanne J.: The medical construction of gender. Case management of intersexed infants. In: Signs. Journal of Women in Culture and Society 1990, vol. 16, no. 19, p.3-26.
- Klöppel, Ulrike: XX0XY ungelöst. Störungsszenarien in der Dramaturgie der zweigeschlechtlichen Ordnung. In: polymorph(Hg.):(K)ein Geschlecht oder viele? Transgender in politischer Perspektive. Berlin 2002, S. 153-180. ISBN 3-89656-084-0
- Klöppel, Ulrike: Prinzipismus Zweigeschlechtlichkeit. Zum Menschen- und Gesellschaftsbild in der medizinisch-psychologischen Umgangsweise mit Intersexualität. In: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport [Fachbereich für Gleichgeschlechtliche Lebensweisen] (Hg.): Zusammen leben in Berlin. männlich – weiblich – menschlich? Trans- und Intergeschlechtlichkeit. Berlin 2006, S. 118-138.
- Mehlmann, Sabine: Unzuverlässige Körper. Zur Diskursgeschichte des Konzepts geschlechtlicher Identität. Königstein/Taunus 2006. ISBN 3-89741-193-8
- Neue Gesellschaft für Bildende Kunst e.V., NGBK (Hg.): 1-0-1 [one`o one] intersex. Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung [Ausstellungskatalog]. Berlin 2005. ISBN 3-926796-95-2,
- Plett, Konstanze: Intersexuelle – gefangen zwischen Recht und Medizin. In: Koher Frauke und Katharina Pühl (Hg.): Gewalt und Geschlecht. Konstruktionen, Positionen, Praxen. Opladen 2003, S. 21-41. ISBN 978-3810036261
- Richter-Appelt, Hertha: Intersexualität. Störungen der Geschlechtsentwicklung. In: Bundesgesundheitsblatt, 2006, Volume 50, Nummer 1. S. 52-61. ISSN: 1436-9990
- Rothärmel, Sonja: Rechtsfragen der medizinischen Intervention bei Intersexualität. In: MedR Medizinrecht, 2006, Volume 24, Nummer 5, S. 274-284. ISSN: 0946-2716
- Sinnecker, Gernot H. G.: Intersexualität. In: Monatsschrift Kinderheilkunde, 2005, Volume 153, Nummer 2, S. 126-133. ISSN: 0026-9298
- Villa, Paula-Irene: Sexy Bodies. Eine soziologische Reise durch den Geschlechtskörper. Opladen 2000. ISBN 3-8100-2223-3
- Voß, Heinz-Jürgen: Wie für Dich gemacht: die gesellschaftliche Herstellung biologischen Geschlechts. In: Coffey, J., Köppert, K., mAnN*, L., Emerson, J., Klarfeld, R., Müller, D., Huber, J., Emde, V.D. (Hrsg.): Queer leben – queer labeln? (Wissenschafts-)kritische Kopfmassagen. fwpf Verlag, Freiburg 2008, S.153-167. ISBN 9783939348146
- Waldschmidt, Anne: Normierung oder Normalisierung. Behinderte Frauen, der Wille zum `Normkind` und die Debatte um die Pränataldiagnostik. In: Graumann Sigrid und Ingrid Schneider (Hg.): Verkörperte Technik – Entkörperte Frau. Biopolitik und Geschlecht. Frankfurt/Main 2003, S. 95-109. ISBN 3525265255
- Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien (Hg.): Female Genital Cutting. Die Schwierigkeit, sich zu positionieren [Bulletin Nr. 28. Texte]. Berlin 2005.
- Pschyrembel. Klinisches Wörterbuch. 259. neu bearb. Aufl., Berlin 2002. ISBN 978-3110165227
Externe Links
- 1-0-1 intersex. Ausstellung (Homepage) html (18.03.2008)
- Arbeitsgruppe gegen Gewalt in der Pädiatrie, Psychologie, Genetik und Gynäkologie (Homepage) html momentan nicht verfügbar (17.03.2008)
- das-verordnete-Geschlecht (Filmproduktion) html (17.03.2008)
- End 12.04.09
- gigi.x-berg.de Verschiedene Links zum Thema "'Intersexualität' und Geschlechterkonstruktion" - unter anderem zu Essays von Michel Reiter html (18.03.2008)
- Hamburger Forschergruppe Intersex (angegliedert an das Institut für Sexualmedizin/Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf/also den von mir (Finn) hier explizit kritisierten sexualwissenschaftlichen Diskurs - trotzdem brauchbar, beispielsweise interessante Links) html (19.03.2008)
- Hoenes, Josch: Das Schweigen brechen. Rezension zum Ausstellungskatalog 1-0-1 intersex. Querelles-Net | Rezensionszeitschrift für Frauen- und Geschlechterforschung html (18.03.2008)
- Reiter, Michel: Genitale Korrekturen an intersexuellen Menschen. "It's easier to make a hole than to build a pole." html (19.03.2008)
- Tolmein, Oliver: (v.a. sprachlich) teilweise problematisches Portrait über Michel Reiter html (19.03.2008)
- Zwischengeschlecht.Info html (19.03.2008)

