Gewalt

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Begriff

Der Begriff „Gewalt“ hat seine Herkunft in dem althochdeutschen Wort „waltan“, was „herrschen“ bedeutet. Er bezeichnet die Anwendung von physischem und psychischem Zwang als a) Ausdruck von Aggressivität oder b) legitimes oder unrechtmäßiges Mittel zur Begründung, Aufrechterhaltung oder zur Überwindung bestimmter Macht- und Herrschaftsverhältnisse Für Gewalt gibt es allerlei Formen der Erscheinung. Die elterliche Gewalt ist ein Begriff aus dem Zivilrecht (ist aber durch den Begriff der elterlichen Sorge ersetzt worden). Daneben kennen wir Amts- oder Staatsgewalt, richterliche, kirchliche, militärische und kriminelle Gewalt. Dabei kann allgemein aber zwischen direkter und indirekter, oder zwischen individueller bzw. personaler und struktureller Gewalt unterschieden werden. (vgl. Hillmann, 1994).


Strukturelle Gewalt

Unter „Struktureller Gewalt“ werden die von ungerechten sozioökonomischen und politischen Verhältnissen ausgehenden Zwänge verstanden. Diese, in den Strukturen versteckte, Gewalt wurde als Begriff von Johan Galtung eingeführt. Er begreift Gewalt als: „vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist. Die Androhung von Gewalt ist ebenfalls Gewalt." (Galtung, 1993: 106). Damit kommt Galtungs Auffassung von struktureller Gewalt auch im Zusammenhang mit der Geschlechterfrage zur Anwendung.

Dieter Nohlen beschreibt strukturelle Gewalt nach Galtung so: "Die Gewalt ist in das gesellschaftliche System eingebaut und äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen und folglich ungleichen Lebenschancen (z.B. Ungleichheit der Einkommensverteilung, der Bildungschancen etc.) (Nohlen, 1991: 621-622).


Staatsgewalt

Um die Gewalt einzugrenzen und zwischen den Angehörigen einer Gesellschaft einzuschränken, wurde sie zu einem legitimen Mittel der staatlichen Herrschaftsausübung modeliert. Das staatliche „Monopol physischer Gewaltsamkeit“ (Max Weber, 1980: §17) wurde zum Bestreben durch Staatsordnungen, Gewaltenteilung und verfassungsrechtliche Grundnormen, die Gewalt zu kanalisieren. Zerstörerischer Gewalttätigkeit (lat. Violentia) trat die ordnende Amtsgewalt (lat. Potestas) entgegen.

In der Bundesrepublik kam eine rechtliche Regulierung von Gewalttätigkeiten im Geschlechterverhältnis erst mit dem Gesetz gegen Schutz vor Vergewaltigung in der Ehe (1998) und dem Gewaltschutzgesetz (2002) zustande. Gewalt in der Partnerschaft ist seitdem ein Offizialdelikt und erzwingt polizeiliches und staatsanwaltschaftliches Handeln. Dass die Regulierung erst so spät erfolgt ist, erklärt sich durch die Hürde der Enttabuisierung des bis dahin privat gehaltenen Themas.


Gewaltforschung

Nach Godenzi gibt es zwei Unterscheidungen hinsichtlich der Forschung zu Gewalt in Geschlechterbeziehungen. (vgl Godenzi, 1996). Eine Fokussierung auf „Gewalt gegen Frauen“ steht aber nicht unbedingt gegen den Begriff „häusliche Gewalt“. Priorität soll sein, der geschlechtsspezifischen Struktur von Gewalt gegen Frauen, gerecht zu werden. Deutlich abgrenzend ist eine in sich neu etablierte Forschungseinrichtung, die Männer als Gewaltopfer allgemein in den Blick nimmt. Demnach seien Männer in der Jugend und im Alter, häufiger als Frauen, von Gewalt bedroht – z.B. duch Krieg, krankmachende Arbeit, Misshandlungserfahrungen in Jugend und Alter (vgl. Lenz, 2000).

Zur Entstehung von Männergewalt gegen Frauen, bietet Godenzi einen Überblick über erklärende, soziologische Theorien – z.B. Devianz, Subkultur, Kontrollverhalten, ökonomische Abhängigkeit (vgl. Godenzi, 1996).


Gewalt gegen Frauen

Seit der 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing, 1995 wird Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsfrage verhandelt. Kritiker bemängeln die einseitige Hervorhebung des einen Geschlechts. Allerdings berechtigt es zu speziellen, auf Frauen zugeschnittenen Projekten. Die Konferenz stand unter dem Motto: „Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden“.


Literatur

  • Galtung, Johan: Kulturelle Gewalt; in: Der Bürger im Staat 43, 2/1993.
  • Godenzi, Alberto: Gewalt im sozialen Nahraum. Helbing&Lichtenhahn, Basel, Frankfurt/M 1996.
  • Hillmann, Karl-Heinz: Wörterbuch der Soziologie. Kröner, Stuttgart 1994.
  • Lenz, Hans-Joachim (Hrsg.): Männliche Opfererfahrungen. Problemlagen und Hilfeansätze in der Männerberatung. Weinheim, München 2000.
  • Nohlen, Dieter (Hrsg.): Lexikon Dritte Welt, Länder, Organisationen, Theorien, Begriffe, Personen. Reinbek 1991.
  • Weber Max: Wirtschaft und Gesellschaft, Grundrisse der verstehenden Soziologie. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1980 (1. Auflage 1921-1922).
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