Frauenrechte
Aus Gender@Wiki
Auch wenn in der westlichen Welt heute größtenteils Gleichberechtigung herrscht in Bezug auf Schulbildung, Berufsausbildung und Studium, so werden nach wie vor in vielen Ländern, Bevölkerungsgruppen und Lebensbereichen den Frauen selbstverständliche und unteilbare Menschenrechte vorenthalten.
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Beispiele schwerer Menschenrechtsverletzungen an Frauen
- Der Handel mit Frauen auf der ganzen Welt als billige Arbeitskräfte, Katalogbräute und Zwangsprostituierte. Jährlich werden mehr als zwei Millionen Mädchen im Alter von 5 bis 15 Jahren als Prostituierte verkauft.
- Die Vergewaltigung von Mädchen und Frauen. Eine von fünf Frauen auf der Welt ist vergewaltigt worden. 75 Prozent der Vergewaltigungen werden von Tätern aus dem sozialen Nahraum begangen. Davon werden nur 10 bis 30 Prozent der Polizei gemeldet.
- Die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts über ihren Körper, z.B. Zwangssterilisation und Genitalverstümmelung. 150 Millionen Frauen und Mädchen sind an ihren Genitalen verstümmelt. Jedes Jahr kommen zwei Millionen hinzu.
- Die massive Ablehnung und Tabuisierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen. Im Iran droht Lesben die Hinrichtung. In Chile wird lesbischen Müttern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen.
- Die gezielte Abtreibung weiblicher Föten und die systematische Vernachlässigung von Mädchen. 100 Millionen Frauen“ fehlen“ aufgrund dieser Tötungen.
- Das Verbot der gleichberechtigten Teilnahme am öffentlichen Leben aufgrund religiöser Vorschriften. So dürfen Frauen zum Beispiel in Kuwait nicht wählen und in Saudi-Arabien keinen Führerschein machen.
- Die sexistische Vermarktung des weiblichen Körpers in der Werbung. 44,5 Prozent aller an den Deutschen Werberat gerichteten Beschwerden zwischen 1990 und 2003 betrafen frauendiskriminierende Werbemaßnahmen. Allerdings wurde davon nur ganz geringer Anteil vom Werberat beanstandet oder gerügt.
- Die Lohndiskriminierung. So verdienen erwerbstätige Frauen europaweit rund 20 Prozent weniger als ihre Kollegen.
- Die mangelnde Chancengleichheit und Entwicklungsfähigkeit. 73 Millionen Mädchen (im Vergleich 48 Millionen Jungen) besuchen immer noch nicht die Schule.
Die Formen und der Grad der Menschenrechtsverletzungen differieren natürlich zwischen den Staaten. Auch erfasst das bloße Zusammenzählen der Gewaltakte gegen Frauen noch lange nicht die Atmosphäre des Schreckens und der Angst, die in derartigen Beziehungen herrscht. Viele Frauen sagen auch, dass körperlicher Missbrauch und seelische Erniedrigung auf Dauer schwerer zu ertragen sind als der reine körperliche Schmerz. Zahlreiche Kulturen dulden und tolerieren in bestimmten Grenzen Gewalt an Frauen als Mittel zur Durchsetzung und Erhaltung von kulturellen und familiären Normen. In einigen Teilen der Welt wird Männern das Recht zugestanden, Frauen zu bestrafen. Das Züchtigungsrecht des Mannes -übrigens in Deutschland erst im Januar 1900 aufgehoben- ist in vielen Gesellschaften tief verwurzelt. Auch viele Frauen halten Schläge und sonstige Sanktionen durch ihre Männer bis zu einem gewissen Grad für gerechtfertigt. In Ghana waren 1999 fast die Hälfte aller Frauen und 43 Prozent der Männer der Meinung, dass ein Mann seine Frau schlagen dürfe, wenn sie ohne seine ausdrückliche Zustimmung Verhütungsmittel verwende.
Die Gründung von TERRE DES FEMMES
Bis in die achtziger Jahre hinein gab es kein öffentliches Bewusstsein für die spezifische Gewalt, der Frauen und Mädchen ausgesetzt waren. Grausamkeiten wie Genitalverstümmelungen, Mitgiftmorde, Frauenhandel, Zwangsprostitution, Abtreibung weiblicher Föten, Vergewaltigungen, sexueller Missbrauch usw. wurden als kulturelle Eigenheiten und private Angelegenheiten akzeptiert. Das war der Grund, warum TERRE DES FEMMES 1981 gegründet wurde. Engagierte Frauen aus Hamburg wollten diesen gravierenden Menschenrechtsverletzungen nicht mehr tatenlos zusehen und organisierten eine Unterschriftenaktion an das Europäische Parlament für die Erweiterung der Genfer Flüchtlingskonvention um den Zusatz „Niemand darf aufgrund seiner Geschlechtszugehörigkeit verfolgt werden“. Bis heute heißt es immer noch: Als Flüchtling gilt: „Eine Person, die sich aus wohl begründeter Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Meinung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.“ Immerhin erreichte TERRE DES FEMMES, dass das Europäische Parlament 1984 die Mitgliedstaaten aufforderte, aus frauenspezifischen Gründen Verfolgte entsprechend der Genfer Konvention als „Angehörige einer bestimmten sozialen Gruppe“ anzusehen.
Das Unrechtsbewusstsein gegenüber der Gewalt an Frauen ist seitdem gewachsen und hat weltweit zu zahlreichen rechtlichen Verbesserungen geführt. 1993 setzte die weltweite Frauenrechtsbewegung durch, dass die Staaten der Vereinten Nationen Gewalt gegen Frauen im öffentlichen, aber auch im privaten Bereich als eine Menschenrechtsverletzung definieren und damit das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben als universell anerkennen. Seit kurzem können Frauen nun auch individuell bei der UNO ihre Rechte einklagen. 1998 folgte eine weitere Besserung: Eine Reihe von Verbrechen wie Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei und Nötigung zur Prostitution werden unter die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs gestellt, wenn die nationale Gerichtssprechung versagt.
Fortschritte in Deutschland
- Seit 1993 können deutsche Sextouristen, die im Ausland Kinder, vor allem Mädchen, sexuell missbrauchen in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
- Seit Mai 1997 ist die Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Sexuelle Gewalt innerhalb der ehelichen Gemeinschaft konnte vor der Änderung nur als Körperverletzung und Nötigung verfolgt werden.
- Seit dem 1. Juni 2000 können ausländische Ehegatten schon nach zwei statt bisher nach vier Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen. In einem Fall von „besonderer Härte“ kann die eigenständige Aufenthaltserlaubnis sofort erteilt werden. Dazu gehört auch Gewalt durch den Partner. Vor allem ausländische Ehefrauen, die über den Frauenhandel in eine (Gewalt-)Ehe vermittelt wurden, erleichtert diese Regelung eine Trennung. Sie waren ihren Peinigern zuvor vier Jahre lang ausgeliefert.
- Ein weiterer Schritt in Bezug auf die Stärkung von Frauenrechten ist das seit dem 1.1.2002 geltende Gewaltschutzgesetz. Verletzt der Täter bewusst den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit des Opfers, kann das Gericht das Betreten der gemeinsamen Wohnung verbieten und Kontaktverbote zu Frau und Kindern für längere Zeit aussprechen. Hält sich der Täter nicht an die Schutzanweisungen, wird er strafrechtlich verfolgt. Neben den zivilrechtlichen Verbesserungen durch das neue Gewaltschutzgesetz sind auch die Änderungen im Polizeirecht für den Opferschutz von großer Bedeutung. Hatten PolizeibeamtInnen bisher sehr begrenzte Möglichkeiten, Gewalttätern einen direkten Platzverweis zu erteilen, kann die Polizei einem gewalttätigen Mann nun für mehrere Tage einen Platz- und Wohnungsverweis erteilen.
Aufklärungs-und Bildungsarbeit von TERRE DES FEMMES
Trotz guter gesetzlicher Grundlagen im Sinne von Frauen und Mädchen, mangelt es in der Praxis doch immer wieder an der Umsetzung dieser Bestimmungen. Nichtsdestotrotz hat die vermehrte Diskussion über die dargestellten geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen weltweit zu einer stärkeren Ächtung dieser Gewalt geführt. Vor allem betroffene Frauen und Mädchen lernen, ihre Unterdrückung nicht mehr hinzunehmen, sondern ihre Rechte einzufordern.
Aufklärungs- und Bildungsarbeit ist auch bei TERRE DES FEMMES das Fundament allen Engagements sowohl in Deutschland als auch in den von uns unterstützten Projekten im Ausland. Zum Beispiel fördern wir die Aufklärungsarbeit gegen Genitalverstümmelung in Afrika und leisten damit einen Beitrag zur Gesundheitsförderung und letztlich zu einer größeren Eigenständigkeit sowie Selbstachtung der afrikanischen Frauen. Sobald Frauen Zugang zu Informationen bekommen, zeigt sich in der Praxis schnell, dass sie sich gegen schädliche Traditionen aussprechen und aktiv dagegen vorgehen. So bestätigt die Projektleiterin in Burkina Faso, Frau Rakieta Poyga-Sawadogo: „Überall dort, wo gute und gründliche Aufklärungsarbeit geleistet wurde, wo Frauen, Männer, Dorfchefs und vor allem auch die Beschneiderinnen selbst einbezogen wurden, wird nicht mehr beschnitten, und besonders die Frauen sind wachsam und melden es, wenn sie von heimlicher Beschneidung hören.“
In Deutschland leistet TERRE DES FEMMES Präventionsarbeit an Schulen. Im Februar 2004 ist zum Beispiel unsere Kampagne „Stoppt Zwangsheirat“ mit dem Preis für Demokratie und Toleranz ausgezeichnet worden. Für diese Kampagne wurde gemeinsam mit jungen Migrantinnen ein Plakat erarbeitet. Außerdem wurde eine Unterrichtsmappe mit Hintergrundtexten, Fallbeispielen und Mitmach-Aktionen erstellt. Auch das ist Bildungsarbeit, die weitreichende Konsequenzen in der Sozialisation von Mädchen hat. Mädchen, die zum Teil noch im schulpflichtigen Alter verheiratet werden und deshalb die Schule verlassen, werden um ihre Bildungschancen und ihre persönliche Freiheit betrogen. Sie werden bewusst in Abhängigkeit und Unwissenheit gehalten. Damit schließt sich ein Kreis: gering ausgebildete Mütter erziehen Kinder, die aufgrund der mangelnden Förderung zu Hause wiederum größte Probleme haben einen Schulabschluss zu machen. Denn rund 17 Prozent der MigrantInnen verlassen die Hauptschule ohne einen Abschluss (im Vergleich 9 Prozent Deutsche).
Diesen Kreislauf gilt es mit klaren Regeln und Fördermaßnahmen zu durchbrechen. Dazu gehört eine Sprachkurspflicht für MigrantInnen zur Förderung der Integration, die Einrichtung von Anlaufstellen und Schutzeinrichtungen mit interkultureller Ausrichtung und ein klares Bekenntnis, dass Chancengleichheit und Selbstbestimmung für Mädchen und Frauen einen höheren gesellschaftlichen Wert darstellen als die kulturellen Traditionen. Die Schule hat die Aufgabe Schülerinnen (egal welcher Herkunft) zur Emanzipation zu erziehen. In Europa sind die Staaten durch ihre Verfassungen verpflichtet, die Gleichberechtigung von Mann und Frau wirksam zu fördern.
Die Herbeiführung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern weltweit ist eine Frage der Menschenrechte sowie die wichtigste Vorraussetzung für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Demokratie. Eine Menschenrechtspolitik für Frauen muss von der ganzen Gesellschaft getragen werden und muß vor allem Männer in die Pflicht nehmen. Nur so lässt sich das Ziel erreichen, dass Frauen und Mädchen überall auf dieser Welt ein freies und gleichberechtigtes Leben führen können.
Quelle
Christa Stolle aus "Zum Beispiel Frauenrechte", Hrsg.: Heike Robben und Christa Stolle
Die Autorin ist seit 1990 Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES in Tübingen. Sie studierte Ethnologie, Volkskunde, Geographie und Empirische Kulturwissenschaften.
Weblinks
Homepage TERRE DES FEMMES (http://www.frauenrechte.de)

