Behinderung
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Einführendes
Wenn ein Kind zur Welt kommt; lautet oftmals die erste Frage: „Ist es ein Mädchen oder ein Junge?“, und der erste Kommentar, falls die Antwort nicht ganz erwartungs- oder wunschgemäß ausfällt, „Na, Hauptsache, es ist gesund!“. Damit sind zwei Pflöcke eingeschlagen, die das Leben des neugeborenen Kindes nachhaltig beeinflussen werden, die Geschlechtszugehörigkeit und der allgemeine Gesundheitszustand. Während auf der einen Seite fast ebenso viele Jungen wie Mädchen geboren werden (im Jahr 2000 betrug das Verhältnis 51,3: 48,7 Prozent, vgl. Statistisches Bundesamt 2004), steht auf der anderen Seite der großen Gruppe von Kindern mit erwartetem mindestens durchschnittlichem Gesundheitszustand nur ein kleiner Prozentsatz von Kindern gegenüber, der durch gesundheitliche Schädigungen oder Störungen auffällt. Der Prozentsatz derjenigen, die mit gesundheitlichen Einschränkungen, chronischen Krankheiten und Behinderung leben, wird in den aufeinander folgenden Altersgruppen, von der Kindheit und Jugend über das Erwachsenenalter bis ins hohe Alter hinein immer größer, wodurch sich zeigt, dass das Verhältnis zwischen den Geschlechtern keineswegs konstant ist, sondern als ein dynamisches Verhältnis bezeichnet werden kann. Dieses altersbezogene dynamische Verhältnis zwischen Geschlecht und Behinderung steht im Mittelpunkt des vorliegenden Artikels. Neben den Strukturkategorien Geschlecht und Behinderung wird deshalb auch die Strukturkategorie Alter eine wichtige Rolle in der Analyse spielen. Im ersten Kapitel werden die Strukturkategorien Geschlecht, Behinderung und Alter theoretisch erläutert und miteinander schlecht, Alter und Behinderung sind drei zentrale gesellschaftliche Strukturkategorien, die der Sozialstrukturanalyse als soziale Ordnungsprinzipien und als Indikatoren gesellschaftlicher Ungleichheitslagen dienen. Sie sind durch unterschiedliche Merkmale gekennzeichnet, worauf im Folgenden näher einzugehen ist.
Die Kategorie Geschlecht gilt gemeinhin als „Oberbegriff für die Einteilung der Bevölkerung in Frauen und Männer, in weibliche und männliche Individuen. Sie folgt damit der Einsicht, daß in allen uns bekannten Gesellschaften das Geschlecht (wie auch das Alter) eine mit der Geburt festliegende Dimension sozialer Strukturierung, die das gesamte soziale und kulturelle Leben einer Gesellschaft prägt, sowie ein Bezugspunkt der Zuweisung von sozialem Status ist“ (Ostner 1998, 211). Mit der Kategorie Alter hat die Kategorie Geschlecht vor allem eines gemeinsam: die Naturalisierung von Gesellschaft. Der Lebenslauf- und Altersforscher Martin Kohli führt dazu aus: „Die Gliederung nach Lebensaltern ist eine der möglichen Dimensionen der Naturalisierung von Gesellschaft. Naturalisierung heißt, daß von Menschen geschaffene gesellschaftliche Ordnungen sich als etwas Natürliches präsentieren, anders gesagt, daß Selbstverständlichkeit durch den Rekurs auf Biologisches gewonnen wird. Andere Formen der Naturalisierung sind Geschlecht oder Verwandtschaft. Daß jede Naturalisierung sich auf ein biologisches Element stützt, ist offensichtlich und macht ihre Plausibilität aus (wie am deutlichsten das Beispiel Geschlecht zeigt). Aber es ist nur der Grundstoff für die gesellschaftliche Konstruktion. Die Art, wie Gesellschaften Lebensalter praktisch und begrifflich gliedern und bestimmte Lebensläufe vorschreiben und als erstrebenswert definieren, ist außerordentlich vielfältig“ (Kohli 1998, 1).
Während also die moderne Gesellschaft von einer sozialen Zweigeschlechtlichkeit ausgeht, teilt sie die gesamte Lebensspanne in (mindestens) drei große Abschnitte ein: Kindheit/Jugend, Erwachsenenalter, Rentenalter/Ruhestand. Wie im Falle der Strukturkategorie Geschlecht – mit deren Hauptmerkmal der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung – ist der „strukturelle Grundbestand dafür (.) die gesellschaftliche Ordnung der Arbeit“ (Kohli 1998, 1). Die Orientierung beider sozialer Strukturkategorien ist auf die moderne Form der industriellen Erwerbstätigkeit gerichtet, im Falle der Kategorie Geschlecht ergänzt durch die (weibliche) familiale Reproduktionsarbeit mit deren struktureller Abhängigkeit von der (männlichen) Erwerbsarbeit, im Falle der Kategorie Alter ergänzt durch die Altersabschnitte Kindheit/Jugend, in denen Erziehung und Sozialisation für die Anforderungen der modernen Industriegesellschaft stattfinden, und des modernen Ruhestandes, der nur aus industrieller Erwerbstätigkeit und männlichen Erwerbsstrukturen (vgl. Backes 2004) erklärbar ist.
Die Kategorie Behinderung dient dazu, eine bestimmte Art der Abweichung von der männlichen bzw. weiblichen Normalität zu definieren und zu klassifizieren. Dabei spielt die Kategorie Alter eine nicht unwesentliche Rolle; denn das, was unter Behinderung – und nach deutschen Rechtsvorgaben unter Schwerbehinderung – verstanden wird, lehnt sich in direkter Weise an die gesellschaftlichen Erwartungshaltungen bezüglich der jeweiligen Altersabschnitte an, d.h. für die Altersabschnitte Kindheit/Jugend, frühes und mittleres Erwachsenenalter sowie spätes Erwachsenenalter/Rentenalter gelten tendenziell unterschiedliche Kriterien für das, was als Behinderung gilt. Wie hoch der Anteil der als behindert bezeichneten gesellschaftlichen Minderheit an der Gesamtbevölkerung ist und welche Kriterien zur Definition dieser Gruppe herangezogen werden, ist abhängig von jeweiligen sozialpolitischen Erwägungen und Zwecken. Im Vergleich zu den Kategorien Geschlecht und Alter, welche als relativ stabile, historisch gefestigte Strukturkategorien anzusehen sind, wenngleich auch innerhalb ihrer jeweiligen Konstruktionen erhebliche Dynamiken zu verzeichnen sind, ist Behinderung eine flexiblere Strukturkategorie, gekennzeichnet durch kurz- oder mittelfristige politische Handlungsnotwendigkeiten, wie auch die systematische historische Analyse der Behindertenstatistik in Deutschland belegt (vgl. Schildmann 2000).
Verdeutlicht werden kann die Verbindung zwischen Geschlecht, Alter und Behinderung vor allem auf dem gesellschaftlichen Feld der Leistung: In der modernen Leistungsgesellschaft werden wesentliche materielle und soziale Chancen, gegenseitige Anerkennung und Bewertung sowie soziale Positionen der Individuen nach Leistung vergeben. In ihrer allgemeinsten Form wird Leistung als der Quotient aus einer verrichteten Arbeit und der dazu benötigten Zeit definiert. Damit rückt die Kategorie Arbeit ins Zentrum aller Wertmaßstäbe der modernen Gesellschaft. An der erwarteten und vollbrachten Arbeitsleistung sowie an der unterschiedlichen Bewertung voneinander verschiedener Leistungsarten (darunter vor allem so genannte produktive gegenüber reproduktiver Arbeit) orientiert sich auch die gesellschaftliche Wertschätzung der jeweiligen Leistungsträger: Die moderne Industriegesellschaft basiert auf einer geschlechterspezifischen Arbeitsteilung, welche im historischen Prozess der Industrialisierung Männern und Frauen unterschiedliche Arbeitsbereiche zugewiesen hat: Männern die Erwerbsarbeit, Frauen die familiale Reproduktionsarbeit (Hausarbeit) und (ggf.) zusätzlich (zumeist reproduktionsbezogene) Erwerbsarbeit. Während die (männliche) Erwerbstätigkeit nach jeweiligem Marktwert entlohnt wurde/wird, wurde Vergleichbares für die familiale Reproduktionsarbeit nie eingeführt; der Aufwand für die Hausarbeit wurde stattdessen indirekt im Lohn des männlichen "Ernährers" verankert und die Leistung der Frau auf dieser Basis gegenüber der (männlichen) Erwerbsarbeit abgewertet. Wenn auch die "Ernährernorm" des Mannes heute brüchig geworden ist (vgl. Ostner 1998, 219) und Frauen unterschiedliche Formen des "Spagats" zwischen familialer Reproduktionsarbeit und Erwerbsarbeit (insbesondere in Form von Teilzeitarbeit) praktizieren, sind finanzielles Ungleichgewicht und unterschiedliche Bewertungen geschlechterspezifischer Arbeit bis heute erhalten geblieben. Mit dieser Konstruktion von Arbeit eng verbunden ist die Altersgliederung moderner Gesellschaften einschließlich ihrer Dynamik; denn mit welchem Lebensalter die institutionalisierte Erziehung und Bildung der nachwachsenden Generationen beginnt, wie viele Jahre sie andauern soll, d.h. in welchem Alter die Jugendlichen durchschnittlich bzw. spätestens ins Erwerbsleben eintreten sollen, und wann am Ende, nach durchlaufener Erwerbsphase, die Zeit des sogenannten „Ruhestandes“, der sich einzig und allein an männlichen Erwerbsmustern und -traditionen definieren lässt (vgl. Kohli 1998, 3 ff.; Backes 2004), beginnt, hängt von den zentralen Konstellationen der (Erwerbs-)Arbeitsgesellschaft ab. Unter diesen spielt neben Erwerbs- und Arbeitslosenquoten auch die individuelle Arbeitsfähigkeit eine erhebliche Rolle und damit die Kategorie Behinderung; denn der Maßstab für die Klassifizierung eines Individuums als behindert ist – selbst bei Kindern und alten Menschen – dessen nicht erbrachte, an einem fiktiven gesellschaftlichen Durchschnitt gemessene Leistungsfähigkeit. Behinderung als eine mögliche Form der Abweichung von der Normalität wird gemessen an einer Leistungsminderung aufgrund gesundheitlicher Schädigungen und/oder intellektueller Einschränkungen, ggf. in Verbindung mit sozialer Auffälligkeit. Die formalen Kriterien für die Festlegung einer Behinderung, im Sinne des Gesetzes „Schwerbehinderung“ genannt, orientierten sich historisch (bis 1974) an den Problemen kriegsbeschädigter Männer sowie (bis heute) an der durchschnittlichen Arbeitsfähigkeit männlicher Erwerbstätiger (vgl. Schildmann, 2000). Im Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit, der bis 1985 die Definition von Schwerbeschädigung (ab 1974 Schwerbehinderung) bestimmte, wurde der Zusammenhang mit der industriellen, auf Erwerbsarbeit bezogenen Leistungsminderung deutlich. Reproduktionsbezogene Familienarbeit spielte dagegen nie eine wesentliche Rolle. Die ausgehandelten Nachteilsausgleiche für Behinderte waren und sind weitgehend orientiert an den Strukturen männlicher Erwerbsarbeit und Sozialversicherung und vernachlässigen weibliche Problemlagen bzw. erklären diese zur „Besonderheit“ im Vergleich zum „Allgemeinen“. Was dies im Einzelnen heißt und für die betreffenden Geschlechts- und Altersgruppen bedeutet, soll im folgenden Kapitel anhand statistischer Daten dargestellt werden.
Zur Dynamik zwischen Behinderung und Geschlecht in der Lebensspanne – statistische Analyse
Grundlagen der Behindertenstatistik
Über die gesamte Lebensspanne hinweg sind die Verhältnisse zwischen Geschlecht und Behinderung in den einzelnen Altersabschnitten als unterschiedlich zu bezeichnen, weshalb eine differenzierte Betrachtung sinnvoll ist. In keiner der im Folgenden beschriebenen Altersgruppen ist das quantitative Geschlechterverhältnis, das in der vorliegenden Analyse auf der Basis der Schwerbehindertenstatistik sowie der (Sonder-)Schulstatistik ermittelt wurde, ausgewogen. Zur Erläuterung seien hier folgende Definitionen eingeführt:
a. Schwerbehinderung: Die deutsche Behindertenstatistik, die in zweijährigem Abstand regelmäßig erhoben wird, weist all die Menschen als behindert aus, die im Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises sind. Wenn also berichtet wird, in Deutschland seien mit etwa 6,6 Millionen Personen ca. 8 Prozent der Wohnbevölkerung behindert (vgl. Deutscher Bundestag 2004, 18), dann sind die Menschen mit besagtem Ausweis gemeint. Da aber der Schwerbehindertenausweis vor allem Grundlage für den Erhalt bestimmter sozialer und finanzieller Nachteilsausgleiche ist, die traditionell auf die Beteiligung am Erwerbsarbeitsmarkt konzentriert waren/sind, orientiert sich die individuelle Beantragung eines solchen Ausweises weitgehend an der Erwartung, bestimmte Nachteilsausgleiche zu erhalten. Stehen diese nicht in Aussicht, so wird auch von vielen Menschen – und seien sie im Sinne gesundheitlicher Einschränkungen oder gesellschaftlicher Teilhabe-Beschränkungen noch so behindert – kein solcher Ausweis beantragt. Der Begriff Schwerbehinderung bedeutet also nicht, dass sich dahinter besonders schwer behinderte Menschen verbergen; er ist vielmehr Ausdruck einer formalisierten gesetzlichen Regelung: von 1921 (nach dem Ersten Weltkrieg) bis 1974 Schwerbeschädigtengesetz, seit 1974 Schwerbehindertengesetz. In ausgewählten Mikrozensus-Untersuchungen (vgl. umfassender dazu Schiener 2005) erfragt das Statistische Bundesamt aber auch die individuellen Einschätzungen der Bevölkerung unter dem Aspekt, ob man selbst oder andere Familienangehörige behindert sei(en). Auf diese Weise werden die offiziellen Daten der Schwerbehinderten-Statistik abgeglichen und eine gewisse Dunkelziffer anderweitig nicht erfasst.
b. Sonderpädagogischer Förderbedarf: Dieser Begriff bezieht sich gezielt auf die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung (im Sinne von Leistungseinschränkungen einschließlich Verhaltenauffälligkeiten). War bis vor einigen Jahren der faktische Sonderschulbesuch statistisch ausschlaggebend, so differenziert der Begriff des sonderpädagogischen Förderbedarfs zwischen denjenigen, die eine Sonderschule besuchen und denen, deren besonderer Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht (in Integrationsklassen) allgemeiner Schulen abgedeckt wird. Soweit also statistisch die Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler betrachtet wird, ist die Grundlage dafür nur selten eine Schwerbehinderung im gesetzlichen Sinne, sondern überwiegend die Orientierung am amtlich festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf.
Behinderung und Geschlecht im frühen Kindesalter
In der Gruppe der schwerbehinderten Kleinkinder (von zusammengefasst 0-6 Jahren) überwiegen die Jungen mit etwa 57 Prozent, was zum Teil – jedoch nicht gänzlich – mit einer vergleichsweise schwächeren gesundheitlichen Konstitution des männlichen Geschlechts am Lebensanfang begründet werden kann. Selbst wenn sich die formale Feststellung einer Schwerbehinderung weitgehend an medizinischen Anhaltspunkten orientiert (vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziales 2004), sind daneben auch andere, sozialisationsbezogene Zusammenhänge anzunehmen sowie die Abwägung zwischen früher Etikettierung des Kindes als „behindert“ und möglichen Nachteilsausgleichen auf der Basis des Schwerbehindertengesetzes durch die Eltern. Die Erforschung des Verhältnisses zwischen den genannten Faktoren, gerade in den ersten Lebensjahren, wäre aufschlussreich für das Verständnis der gesellschaftlichen Konstruktion von Behinderung.
Im Einzelnen ist zu dieser Altersgruppe (differenziert in 0-3jährige und in 4-6jährige) vor allem Folgenden zu sagen: Bei den insgesamt ca. 15.000 unter 4jährigen, als schwerbehindert definierten Kindern beträgt der Mädchenanteil 43,6 Prozent, der Jungenanteil dementsprechend 56,4 Prozent. Erklären lässt sich dieses quantitative Ungleichgewicht zum Teil auf der Grundlage der Neugeborenenstatistik: Unter den Lebendgeborenen befanden sich im Jahr 2000 insgesamt 393.323 Jungen und 373.676 Mädchen, im Jahr 2003 insgesamt 362.709 Jungen und 344.012 Mädchen (vgl. Statistisches Bundesamt 2005, – VI B –), womit der Mädchenanteil bei 48,7 bzw. 47,9 Prozent lag. Den Lebendgeborenen standen im Jahr 2003 insgesamt 2.699 Totgeborene gegenüber (Mädchenanteil 45,9 Prozent; vgl. Statistisches Bundesamt 2003. Fachserie 1, Reihe 1.1). Auch die Frühgeborenenstatistik (hier am Beispiel des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen) weist etwas höhere Sterbequoten männlicher als weiblicher Frühgeborener in den einzelnen Schwangerschaftsabschnitten aus (vgl. Geschäftsstelle Qualitätssicherung Nordrhein-Westfalen 2004, 2). Die genannten Verhältniszahlen stützen die Einschätzung, dass neugeborene Jungen im Durchschnitt über eine schwächere gesundheitliche Konstitution verfügen als Mädchen. Die Daten sind aber nicht hinreichend aussagekräftig, um den doch erheblich höheren Anteil von Jungen an den unter 4jährigen schwerbehinderten Kindern zu erklären. Zwar ist davon auszugehen, dass von den Eltern der Kinder dieser Altersgruppe eine Schwerbehinderung noch wesentlich im direkten Zusammenhang mit medizinischen Diagnosen und Behandlungen geltend gemacht wird, so meine These, aber welche konkreten Konstellationen für die Beantragung einer Schwerbehinderung im Kleinkindalter ausschlaggebend sind, wäre eine differenziertere wissenschaftliche Untersuchung wert. Anzunehmen ist, dass, wie bereits gesagt, die Eltern abwägen zwischen einer frühen Etikettierung ihres Kindes als behindert (im Sinne von „außerhalb der Normalität stehend“) und dem Erhalt steuerlicher und sonstiger Nachteilsausgleiche für erhöhte (finanzielle) Aufwendungen durch medizinische Behandlungen u. ä. auf der Grundlage des Schwerbehindertenrechtes. Ob in der nächstfolgenden Altersgruppe der 4-6 jährigen ebenfalls noch die überwiegend medizinischen Aspekte für die Geschlechterdisparität unter den (Schwer-)Be-hinderten ausschlaggebend sind oder bereits die sozialen und bildungspolitischen, ist nicht eindeutig auszumachen. Unter den ebenfalls insgesamt ca. 15.000 Schwerbehinderten im Alter von 4-6 Jahren beträgt der Mädchenanteil 42,1 Prozent. Aus sozial- und bildungspolitischer Sicht enthält die Schwerbehindertenstatistik für diese Altergruppe – wie danach zugespitzt für die Altersgruppe der Schulkinder – folgende Problemlagen: a. „Schwerbehinderung“ und „Behinderung“ erweisen sich als zwei statistisch unterschiedliche Kategorien: Den (Ende 2003 ausgewiesenen) ca. 15.000 schwerbehinderten Kindern im Alter von 4-6 Jahren stehen in „Tageseinrichtungen für Kinder“ (Daten für Ende 2002) 40.047 Kindergartenplätze (ganztags und halbtags) für behinderte Kinder gegenüber (vgl. Deutscher Bundestag 2004, 61). Das bedeutet, im Vergleich zu den zur Verfügung gestellten Kindergartenplätzen für behinderte Kinder stellen die 4-6jährigen Kinder mit einer anerkannten Schwerbehinderung nur einen Anteil von ca. 37,2 Prozent dar. Unklar bleibt, auf welcher sozialen und diagnostischen Basis die Kindergartenplätze für behinderte Kinder bereit gehalten werden. b. Nicht ermittelt werden kann weiterhin, welches geschlechterspezifische Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen im Kindergarten gilt; denn in den Kindergarten-Statistiken werden lediglich „verfügbare Plätze“ ausgewiesen, nicht aber deren Besetzung mit konkreten (männlichen oder weiblichen) Personen. Eine Überarbeitung dieser statistischen Grundlage wäre nicht nur im Sinne des Gender Mainstreaming sinnvoll, zu dem sich die deutsche Bundesregierung im Amsterdamer Vertrag von 1999 sowie in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung von 2000 verpflichtet hat, sondern auch im Sinne der kontinuierlichen Beobachtung und Erfassung des Geschlechterverhältnisses unter den (schwer-)behinderten Menschen, welches in der dem Kindergartenalter direkt folgenden Lebensphase des Schulalters höchste Aufmerksamkeit verdient:
Behinderung und Geschlecht im Schulalter
In der Altersgruppe der Schulkinder beträgt der Jungenanteil unter den (gesetzlich definierten) Schwerbehinderten (s.o.) etwa 58 Prozent (6-15jährige und 15-18 jährige) und ist damit in etwa vergleichbar mit der Gruppe der Kleinkinder. Unter den Schülern mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“ jedoch liegt der Jungenanteil bei durchschnittlich etwa 63 Prozent. Das bedeutet, die Schülerschaft an Sonderschulen besteht zu fast zwei Dritteln aus Jungen, wobei die Spitzenwerte bei den Förderschwerpunkten „Emotionale und soziale Entwicklung“ mit 86,4 Prozent Jungenanteil und „Sprache“ mit 70,7 Prozent Jungenanteil liegen. An dieser Altersgruppe wird vor allem zweierlei deutlich: Die Kategorien „Schwerbehinderung“ und „sonderpädagogischer Förderbedarf“ haben nichts oder nur wenig miteinander zu tun: Es gibt Kinder, die über eine festgestellte Schwerbehinderung verfügen, bei denen aber niemals während ihrer gesamten Schulzeit ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt oder auch nur beantragt wurde. Außerdem differieren die absoluten Zahlen der Schwerbehinderten und der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf so stark, dass auch formal nur bei etwa einem Drittel derjenigen mit sonderpädagogischem Förderbedarf überhaupt eine Schwerbehinderung vorliegen könnte. Anzunehmen ist auch für diese Altersgruppe, dass mit einer Schwerbehinderung andere, vor allem medizinische und (sozial- bzw. steuer-)rechtliche Belange abgedeckt werden, während die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen des Bildungswesens auf besondere individuelle (Schul-)Leistungs- und Verhaltensprobleme abzielt. Die lange Zeit übliche Bezeichnung der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf als Lernbehinderte, geistig Behinderte, Körperbehinderte etc., die eine gewisse Verbindung zwischen den Kategorien „Behinderung“ und „Schwerbehinderung“ andeutet(e), wird erst in jüngster Zeit möglichst vermieden. Dass unter den Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe der Mädchenanteil auffällig niedriger ist als der Jungenanteil, scheint daran zu liegen, dass Mädchen auf allen Schulstufen nachweislich bessere Schulleistungen vorweisen und neben den Leistungsanforderungen offensichtlich auch den Verhaltensanforderungen (mit Disziplinierungscharakter) der Schule – soweit nach außen sichtbar – unkomplizierter folgen als Jungen, was wiederum nicht ohne den gesamten Komplex der geschlechterspezifischen Erziehung und Sozialisation denkbar wäre.
Im Einzelnen ist zu dieser Altersgruppe vor allem Folgenden zu sagen: Im Jahr 2002 hatten 495.244 Schülerinnen/Schüler, d.h. ca. 5 Prozent der deutschen Schülerschaft, einen amtlich festgestellten „sonderpädagogischen Förderbedarf“. Davon fielen unter den Förderschwerpunkt Lernen 53,0 %, Geistige Entwicklung 14,2%, Sprache 9,1%, Emotionale und soziale Entwicklung 8,3%, Körperliche und motorische Entwicklung 5,0%, Hören 2,9%, Kranke 2,0%, Sehen 1,3% (vgl. Deutscher Bundestag 2004, 63; Quelle: Kultusministerkonferenz „Sonderpädagogische Förderung in Schulen 1993 bis 2002). Während bundesweit mit 86,7 Prozent dieser Schüler und Schülerinnen die überwiegende Mehrheit in Sonderschulen ging, wurden nur 13,3 Prozent integrativ, d.h. im gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern und Jugendlichen beschult (vgl. Deutscher Bundestag 2004, 64). Unter allen 6-15jährigen Kindern/Jugendlichen aber hatten lediglich knapp 94.000 Kinder eine anerkannte Schwerbehinderung (vgl. Deutscher Bundestag 2004, 19; Daten von 2003). Es zeigt sich erneut, dass Schwerbehinderung im juristischen Sinne und Behinderung, hier ausgedrückt in „sonderpädagogischem Förderbedarf“, absolut nicht deckungsgleich sind. Würden selbst die 15-18jährigen Schwerbehinderten hinzuaddiert, bliebe die Differenz zwischen knapp 500.000 und reichlich 130.000 Personen immer noch erheblich. Während der Jungenanteil unter den Schwerbehinderten, wie bereits gesagt, im Alter von 6-15 Jahren, bei 58 Prozent und im Alter von 15-18 Jahren bei 58,2 Prozent lag, ergibt die Berechnung der Geschlechterverhältnisse in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ein auffällig höheres Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern1: Im Durchschnitt der gesamten Sonderschülerschaft stellten im Schuljahr 2003/04 die Jungen mit 63,1 Prozent gegenüber 36,9 Mädchen die große Mehrheit. Der Jungenanteil betrug in den Förderschwerpunkten Emotionale und Soziale Entwicklung sogar 86,4 Prozent; Sprache 70,7 Prozent, Körperliche und motorische Entwicklung 61,5 Prozent, Lernen 60,6 Prozent, Geistige Entwicklung 60,2 Prozent, Klassen für Kranke 59,7 Prozent, Sehen 58,7 Prozent, Hören 58,6 Prozent; in den beiden Rubriken „Förderschwerpunkt übergreifend“ bzw. „keinem Schwerpunkt zugeordnet“ betrug der Jungenanteil insgesamt 63,9 Prozent (vgl. Statistisches Bundesamt 2003/04, Fachserie 11, Reihe 1). Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wird also bei weitaus mehr Jungen als Mädchen (ca. zwei Drittel: ein Drittel) diagnostisch festgestellt und institutionell fixiert. Wenn diese starke Geschlechterdisparität in der Sonderpädagogik kaum wissenschaftliche Beachtung findet, dann liegt das, so meine These, zum Einen daran, dass der sonderpädagogische Fokus auf den individuellen Leistungseinschränkungen liegt, statt den sozialstrukturellen Faktoren mehr Aufmerksamkeit zu widmen, und zum Anderen daran, dass die vorherrschende „Gleichbehandlung der Geschlechter“ im Rahmen der koedukativen Pädagogik mit ihrer Orientierung am vermeintlich Allgemeinen durch die Jungenmehrheit an Sonderschulen nur bestätigt wird, statt zu einer geschlechtersensiblen Differenzierung zu führen.
Behinderung und Geschlecht im frühen und mittleren Erwachsenenalter
In den Altersgruppen des jungen und mittleren Erwachsenenalters, die im Sinne des Schwerbehindertenrechtes die Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter umfassen, liegt das Geschlechterverhältnis im Durchschnitt zwischen 56 und 59 Prozent Männern gegenüber 41 und 44 Prozent Frauen, abgesehen von zwei Altersgruppen: Unter den 45-55jährigen erhöht sich der Frauenanteil auf 47 Prozent, was im sozialen Sinne als (Langzeit-)Folge der Arbeitsbelastung aus kombinierter familialer Reproduktionsarbeit und Erwerbstätigkeit interpretiert werden könnte, bei zeitlicher Überschneidung mit den einsetzenden Wechseljahren und deren möglichen gesundheitlichen Komplikationen. Unter den 62-65 jährigen beträgt der Männeranteil fast 61 Prozent, weil in dieser Altersgruppe insbesondere die absolute Zahl der wegen gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Männer auffällig hoch ist, während viele Frauen – vor allem aufgrund langjährig geltenden Renteneintrittsalters weiblicher Beschäftigter mit 60 Jahren – in diesem Alter bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Für die Altersgruppen des jungen und mittleren Erwachsenenalters sind aber an dieser Stelle auch die sehr niedrigen Erwerbsquoten behinderter Männer (mit 30 Prozent) und vor allem behinderter Frauen (mit 21 Prozent) festzuhalten, wobei letztere wiederum aus der Doppelbelastung von Frauen durch familiale Reproduktionsarbeit plus Erwerbsarbeit erklärt werden kann. Ein wichtige Feststellung zu dieser Gruppe lautet: Schwerbehinderte Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter haben überwiegend keinen Bezug zum Erwerbsarbeitsprozess. Für beide, Männer und Frauen, gilt, dass das Schwerbehindertenrecht in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage seine Beschäftigungsziele absolut nicht mehr erreicht.
Im Einzelnen ist zu dieser Altersgruppe vor allem Folgenden zu sagen: Die Gruppe der schwerbehinderten Menschen im Erwerbsalter (18-65 Jahre), an deren Problemlagen sich das Schwerbehindertenrecht historisch entwickelt hat, ist heute erstaunlicherweise nicht nur kleiner als der gesamte Rest der „noch nicht oder nicht mehr im Arbeitsleben stehenden schwerbehinderten Menschen“ (Deutscher Bundestag 2004, 18), sondern mit insgesamt 3.048.884 Personen sogar kleiner als die Teilgruppe der ab 65jährigen Schwerbehinderten (s. u.). Über den Zusammenhang dieser Altersgruppe zum (Erwerbs-)Arbeitsmarkt enthält der „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ von 2004 folgenden Überblick: „839 057 in Betrieben und Dienststellen beschäftigte schwerbehinderte Menschen (Stand Oktober 2002), 173 949 arbeitslose schwerbehinderte Menschen (Stand November 2004), 226 703 in Werkstätten für behinderte Menschen geförderte oder beschäftigte behinderte Menschen (Stand 2002)“ (Deutscher Bundestag 2004, 18).
Der Frauenanteil an einzelnen hier genannten Untergruppen ist unterschiedlich hoch und hier nicht ausgewiesen. Bei einer, bereits erwähnten Erwerbsquote behinderter Frauen von nur 21,3 Prozent (zum Vergleich: behinderte Männer 30 Prozent, nicht behinderte Frauen 52,9 Prozent, nicht behinderte Männer 70,9 Prozent; vgl. Deutscher Bundestag 2005, 121), lässt sich die verschärfte soziale Lage von Frauen mit gesundheitlichen Einschränkungen erahnen. Darin kommen zum einen die Belastungen durch die Kombination von familialer Reproduktionsarbeit zum Ausdruck, die auch heute noch weitestgehend einseitig auf Frauenseite zu verbuchen sind; zum anderen spiegeln sich darin auch die an traditionell männliche Arbeitsstrukturen angelehnten Strukturen des Sozialversicherungssystems einschließlich des beruflichen Rehabilitationssystems wider.
Behinderung und Geschlecht jenseits des Erwerbsalters und im hohen Alter
In der großen Gruppe der – zusammengefasst als jenseits des Erwerbsalters befindlichen – schwerbehinderten alten Menschen schließlich ist das quantitative Verhältnis zwischen Männern und Frauen – mit einem (erstmals) leicht überwiegenden Frauenanteil von einem Prozentpunkt – fast ausgeglichen, was sich aus der durchschnittlich höheren Alterserwartung von Frauen, aber auch aus deren größerer Bedürftigkeit an (finanziellen) Nachteilsausgleichen nach dem Schwerbehindertenrecht erklären lässt. Wegen der großen Zahl von knapp 3,5 Millionen Menschen, die einen Anteil von über 50 Prozent an allen schwerbehinderten Menschen in Deutschland ausmachen, sollte dieser Gruppe, selbst wenn sie rechtlich gesehen nicht im Zentrum des Schwerbehindertengesetzes steht, eine ihrem quantitativen Anteil gemäße Aufmerksamkeit zuteil werden. Sie als Gruppe der nicht mehr im Erwerbsleben Stehenden in eine randständige Position zu verweisen, entspräche weder ihrem absoluten Anteil an der Gesamtgruppe der schwerbehinderten Menschen noch den (neuen) sozialpolitischen Anforderungen einer älter werdenden Gesamtgesellschaft.
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild: Mit umgerechnet 47,3 Prozent ist fast die Hälfte aller schwerbehinderten Menschen in Deutschland Teil der Gruppe der ab 65jährigen. Unter den weiblichen Schwerbehinderten sind dies sogar 55,5 Prozent, unter den männlichen Schwerbehinderten 48,1 Prozent. Schwerbehinderung könnte damit faktisch vor allem als ein Phänomen des höheren und hohen Alters bezeichnet werden, was im Zusammenhang mit zunehmenden (vor allem chronifizierten) Erkrankungen und deren sozialen Folgen im Alter nachvollziehbar ist, was allerdings zu einer notwendigen Differenzierung zwischen Behinderung und Schwerbehinderung veranlasst. Ob nämlich ein alter Mensch wegen seiner Krankheiten und Altersschwäche im allgemeinen Sprachverständnis als behindert bezeichnet wird, ist eine ganz andere Frage als die, ob sich der selbe Mensch eine Schwerbehinderung testieren lässt, welche – im Rahmen des Schwerbehindertenrechtes – als Grundlage für die Inanspruchnahme bestimmter sozialer und finanzieller Nachteilsausgleiche notwendig ist. Die große Personengruppe der ab 65jährigen Schwerbehinderten nimmt überwiegend Nachteilsausgleiche im Rahmen der Teilhabe am sozialen Leben, z.B. ihre Mobilität betreffend, in Anspruch, welche auf der Grundlage des Schwerbehindertenrechtes gewährt werden. Dass gerade und ausschließlich in dieser zusammengefassten großen Altersgruppe der Frauenanteil über 50 Prozent beträgt, liegt einerseits an der höheren Lebenserwartung von Frauen, andererseits aber auch an durchschnittlich geringeren finanziellen Mitteln (Renten und Vermögen), die älteren und alten Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Vergleichsgruppen zur Verfügung stehen. Dass darüber hinaus diese große Personengruppe (bisher) offensichtlich keine besondere sozialpolitische Aufmerksamkeit erfährt, mag daran liegen, so meine These, dass ihre Belange nicht (mehr) ins Zentrum des Schwerbehindertenrechtes fallen, in dem die Stellung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Leistungseinschränkungen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt (Beschäftigungspflicht, besonderer Kündigungsschutz u. ä.) geregelt wird; denn das Schwerbehindertenrecht ist seit seiner Einführung – orientiert an den Kriegsbeschädigten der beiden Weltkriege sowie an den Problemen gesundheitlich beeinträchtigter Männer im Erwerbsarbeitsprozess – grundsätzlich auf die Integration leistungsbeeinträchtigter Menschen in den Arbeitsprozess ausgerichtet.
Schluss
Gezeigt hat sich vor allem, dass in fast allen Altersgruppen der quantitative Anteil der männlichen Schwerbehinderten größer ist als der Anteil der weiblichen Schwerbehinderten, womit jedoch über die geschlechterspezifische Qualität von Schwerbehinderung noch nicht viel ausgesagt ist. Zu vermuten ist aber, dass der Männerüberhang an Schwerbehinderten in den meisten Altersgruppen – ganz im Sinne der gesellschaftlichen Arbeitstraditionen einschließlich des Sozialversicherungs- und des Schwerbehindertenrechtes – dazu führt, dass die gesellschaftliche Aufmerksamkeit an erster Stelle auf die männlichen Gesellschaftsmitglieder fällt und deren Problemstellungen verallgemeinert werden und daraus folgende sozialpolitische Handlungsstrategien nicht nur auf Männer, sondern auch auf Frauen entwickelt und angewandt werden. Es ist aber hoffentlich nur eine Frage der Zeit, bis Frauen und Mädchen eine, ihren eigenen (geschlechterspezifischen) Problemlagen adäquate Beachtung im Sozial- (einschließlich Schwerbehinderten-) Recht finden, wofür es erste Anzeichen gibt, auch im „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ von 2004. Gezeigt hat sich aber auch, dass die moderne Industriegesellschaft, selbst im nationalen Rahmen, Unterschiedliches unter Behinderung versteht, weshalb auf genaueste definitorische Abgrenzungen zu achten ist. Dieser Hinweis gilt insbesondere auch für alle Versuche und Anstrengungen internationaler Vergleiche über Behinderung, zum Beispiel im europäischen Rahmen. Nicht gleichzusetzen sind, wie für Deutschland gezeigt werden konnte, vor allem Behinderung im allgemeinen (Sprach-)Verständnis und Schwerbehinderung im juristischen Sinne, obwohl auch die deutsche Bundesregierung in ihrem Bericht über die Lage behinderter Menschen, der die Hauptbezugsquelle des vorliegenden Artikel bildete, beide Begriffe miteinander vermischt. Nicht gleichzusetzen ist aber vor allem auch Schwerbehinderung mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“, dem Begriff, der über das gesamte Schulalter hinweg behinderte und lernbeeinträchtigte Kinder identifizieren soll. Die Kategorie Behinderung bildet, wie gezeigt werden konnte, nicht nur verschiedenste geschlechterspezifische und altersgruppenspezifische Problemstellungen ab, sondern transportiert ebenfalls unterschiedliche gesamtgesellschaftlich relevante Inhalte und Bedeutungen.
Quellen
- Backes, Gertrud M.: Alter(n): Ein kaum entdecktes Arbeitsfeld der Frauen- und Geschlechterforschung. In: Becker, Ruth; Kortendiek, Beate (Hg.): Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung. Wiesbaden, 2004, ISBN 978-3-8100-3926-2, S. 395-401.
- Bundesministerium für Gesundheit und Soziales: Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX), Berlin, 2004 online.
- Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode: Lebenssituation behinderter Mädchen und Frauen, Drucksache 13/9508 vom 18.12.1997
- Deutscher Bundestag, 15 Wahlperiode: Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe. Drucksache 15/4575 vom 16. 12. 2004.
- Deutscher Bundestag, 15. Wahlperiode: Lebenslagen in Deutschland. Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht. Drucksache 15/5015 vom 3. März 2005.
- Geschäftsstelle Qualitätssicherung Nordrhein-Westfalen (GSQS NRW): Neonatalerhebung Nordrhein-Westfalen 2004. Version 2.1. Gesamtstatistik Nordrhein-Westfalen alle Kliniken, Düsseldorf/Münster, 2005.
- Kohli, Martin: Alter und Altern der Gesellschaft. In: Schäfers, Bernhard; Zapf, Wolfgang (Hg.): Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands. Opladen, 1998, ISBN 978-3810029263, S. 1-11.
- Ostner, Ilona: Frauen. In: Schäfers, Bernhard; Zapf, Wolfgang (Hg.): Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands. Opladen, 1998, ISBN 978-3810029263, S. 210-221.
- Schiener, Jürgen: Der Mikrozensus als Datenquelle einer Sozialberichterstattung für behinderte Menschen. Vortrag bei der 4. Mikrozensus-Nutzerkonferenz, Mannheim, Okt. 2005, Fassung vom 29. September 2005.
- Schildmann, Ulrike: Zur Entwicklung der allgemeinen Behindertenstatistik unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterverhältnisse. In: Vierteljahresschrift für Heilpädagogik 69(2000), ISSN 0017-9655, S. 254-256.
- Schildmann, Ulrike: 100 Jahre allgemeine Behindertenstatistik. Darstellung und Diskussion unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterdimension. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 51(2000), ISSN 0513-9066, S. 354-360.
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siehe auch
Weblinks
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- Schildmann, Ulrike: Das „undisziplinierte Geschlecht“ in der Behindertenpädagogik. In: Cottmann/Kortendiek/Schildmann (Hg.): Das undisziplinierte Geschlecht. Frauen- und Geschlechterforschung – Einblick und Ausblick, Opladen (Leske+Budrich) 2000, S. 35-50; ISBN 978-3810028457.
- Schildmann, Ulrike; Bretländer, Bettina (Hrsg.): Frauenforschung in der Behindertenpädagogik. Systematik – Vergleich – Geschichte – Bibliographie, Münster 2000; ISBN 3825849759.
1997
- Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode: Lebenssituation behinderter Mädchen und Frauen, Drucksache 13/9508 vom 18.12.1997

