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Info + Proteste: LEIPZIG-DRESDEN-HALLE
19.-30.9.12
Protest und Übergabe des Offenen Briefes am Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK),
16.9.12












"Weiter sind wir bestürzt über medizinhistorische Zeugnisse aus
Hamburger Universitätskliniken, welche belegen, dass in Hamburg für Menschen
wie uns während nun schon seit über einem halben Jahrhundert Zustände
herrschten und in veränderter Form möglicherweise heute noch herrschen, die nur
als barbarisch und menschenverachtend zu bezeichnen sind. Und obwohl die Opfer
dieser Zustände zum Teil heute noch unter uns leben und an dem ihnen Angetanen
leiden, ignorieren die Hamburger Universitätskliniken diesen Teil ihrer
Geschichte geflissentlich, statt ihn endlich umfassend aufzuarbeiten, sich bei
den Opfern öffentlich zu entschuldigen und sie – sofern noch möglich – zu
entschädigen."
Nachfolgend der ganze Offene Brief im Wortlaut:
>>> Der Offene Brief als PDF
Zwischengeschlecht.org
Menschenrechte auch für Zwitter!
c/o Postfach 2122
8031 Zürich
info_at_zwischengeschlecht.org
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie
Klinik und Poliklinik für Kinderurologie
Martinistraße 52
20246 Hamburg
AKK Altonaer Kinderkrankenhaus gGmbH
Kinderchirurgie und Kinderurologie
Bleickenallee 38
22763 Hamburg
Hamburg, 16. September 2012
Offener Brief von Zwischengeschlecht.org an das
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
und das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK)
Sehr geehrte Damen und Herren
Als sogenannt "intersexuelle" bzw. mit "atypischen" körperlichen
Geschlechtsmerkmalen geborene Menschen und in diesem Zusammenhang auch
Betroffene von nicht eingewilligten medizinischen Maßnahmen sind wir sehr
besorgt über öffentliche Verlautbarungen auf den Internetauftritten des
Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf (UKE) und des Altonaer
Kinderkrankenhauses (AKK) sowie in Publikationen von Mitarbeitenden der
genannten Krankenhäuser, insbesondere der Klinik und Poliklinik für
Kinderchirurgie (UKE) und der Fachabteilung Kinderchirurgie (AKK), worin
ebensolche Zwangsmaßnahmen öffentlich angepriesen werden.
Weiter sind wir bestürzt über medizinhistorische Zeugnisse aus Hamburger
Universitätskliniken, welche belegen, dass in Hamburg für Menschen wie uns
während nun schon seit über einem halben Jahrhundert Zustände herrschten und in
veränderter Form möglicherweise heute noch herrschen, die nur als barbarisch
und menschenverachtend zu bezeichnen sind. Und obwohl die Opfer dieser Zustände
zum Teil heute noch unter uns leben und an dem ihnen Angetanen leiden,
ignorieren die Hamburger Universitätskliniken diesen Teil ihrer Geschichte
geflissentlich, statt ihn endlich umfassend aufzuarbeiten, sich bei den Opfern
öffentlich zu entschuldigen und sie – sofern noch möglich – zu
entschädigen.
So waren die Universität Hamburg und ihre Kliniken anfangs der 1960er Jahre
zentral für die Durchsetzung systematischer Klitorisamputationen im Zuge der
Implementierung des "Baltimorer Behandlungsmodells" in Europa, und in Bezug auf
kosmetische Klitorisamputationen zudem offenbar besonders hartnäckig und
unbeirrbar. Um stellvertretend lediglich zwei Beispiele herauszugreifen:
Der gebürtige Hamburger Professor Jürgen W. Bierich, der auch in Hamburg im
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) wirkte und unter dessen Namen
heute noch jährlich ein angesehener Medizinpreis vergeben wird, hatte 1958 vor
Ort bei Lawson Wilkins studiert, dem eigentlichen Begründer des "Baltimorer
Behandlungsmodells", und nach seiner Rückkehr dessen Verbreitung
vorangetrieben. (Eine weitere gebürtige Hamburgerin, Anke Ehrhardt, wurde
später eine der wichtigsten Mitarbeiterinnen von John Money, dem öffentlichen
Aushängeschild des "Baltimorer Modells").
Prof. Bierich publiziert von mindestens 1958 bis 1971 Aussagen und Ansichten im
Sinne der folgenden aus "Die Intersexualität" (1961):
"Plastische Operationen an den
Genitalien
Die operative Korrektur (s. S. 476 ff.) der vermännlichten Genitalien
beim kongenitalen adrenogenitalen Syndrom des Mädchens ist aus mehreren Gründen
indiziert, 1. um eine regelrechte Funktion der Vagina zu ermöglichen, 2. um die
unangenehmen Klitoriserektionen zu verhindern, 3. um seelische Konflikte zu
vermeiden, die den Mädchen aus dem Vorhandensein männlicher Attribute erwachsen
können.
Nach Möglichkeit soll die Operation schon vor dem vierten Lebensjahr
durchgeführt werden. Bei leichteren Fällen ist lediglich die Entfernung der
Klitoris erforderlich. Das Organ soll dabei exstirpiert und nicht amputiert
werden, da sich sonst lästige Erektionen des zurückgebliebenen Stumpfes
einstellen können. Wie HAMPSON (1956) bei einer größeren Reihe operierter
Frauen festgestellt hat, leidet die Orgasmusfähigkeit durch die
Klitorisentfernung nicht. Ist das Genitale stark vermännlicht, so muß
darüberhinaus die Eröffnung des Sinus urogenitalis vorgenommen werden."
(1)
Wie eine Dissertation aus dem Fachbereich Medizin der Universität Hamburg
belegt, gehörten mindestens noch 1976 kosmetische Klitorisamputationen an
Kindern in der Lehre der Universität Hamburg wie auch der Praxis der
Universitäts-Kinderklinik und -Polyklinik (UKE) zum unhinterfragten Standard –
deklariert als logische Fortsetzung von religiöser Knabenbeschneidung und
weiblicher Genitalverstümmelung:
"Der Brauch vieler Völker und Religionsgemeinschaften, den männlichen
Nachwuchs in einem bestimmten Lebensjahr zu beschneiden, ist weithin bekannt.
So ist es in der mohammedanischen und jüdischen Lehre festgelegt, die Knaben
kurz nach der Geburt zu beschneiden; bei bestimmten Völkern wird diese Handlung
bei Mannbarkeitsfeiern zur Zeit der Pubertät vollzogen.
Weniger bekannt ist die Beschneidung von Mädchen. BRYK (1931) und JENSEN
(1933) berichten in ihren Untersuchungen über afrikanische Naturvölker von
Circumcisionen oder Incisionen der Klitoris bei heranwachsenden Mädchen.
LAMBERT (1956) macht in seiner Arbeit: "Kikuyu: social and political
institutions" den Stellenwert dieser Handlung innerhalb des sozialen Gefüges
der Kikuyu, eines im zentralen Hochland von Kenia lebenden Bantu-Stammes,
deutlich. In dem Roman "Die schwarze Haut" von R. RUARK (1974) finden sich
anschauliche Darstellungen dieser Zeremonien.
In der Kinderheilkunde ist die Indikation zur Klitorektomie gegeben,
wenn im Rahmen von Virilisierungserscheinungen bei Mädchen ein übermäßiges
Wachstum der Klitoris stattfindet. Verschiedene Ausmaße der
Klitorishypertrophie, von der geringfügigen Vergrößerung bis zur penisartigen
Gestalt, werden beim kongenitalen adrenogenitalen Syndrom beobachtet (PRADER
1954)." (2)
Zum gegenwärtigen Angebot im Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf
(UKE):
Auf der Homepage der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie ist zu lesen:
"Interdisziplinär versorgen wir Kinder mit angeborenen Fehlbildungen" (3). Und
unter "Klinische Schwerpunkte" wird öffentlich angeboten: "Neugeborenen /
Frühgeborenenchirurgie, Korrektur angeborener Fehlbildungen" (4) – Begriffe,
worunter in aller Regel auch medizinisch nicht notwendige chirurgische
Genitalkorrekturen subsumiert werden inkl. Hypospadiekorrekturen,
Klitorisverkleinerungen, Kastrationen, Vaginoplastiken, Anlegen einer
Neovagina.
Zum gegenwärtigen Angebot im Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) ("Ein Unternehmen
des UKE"):
Auf der Homepage der AKK-Fachabteilung für Kinderchirurgie wird das "gesamte
Leistungsspektrum der Kinderchirurgie" angeboten, darunter wiederum auch
"Korrektur angeborener Fehlbildungen" (5), sowie unter "Einheit für Ambulantes
Operieren" "Hodenhochstand" (6).
Zusätzlich werden im Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) in der Fachabteilung für
Kinderurologie alle "angeborenen [...] Erkrankungen [...] des äußeren Genitale"
und "Behandlung aller Kinder und jungen Erwachsenen mit angeborenen
Fehlbildungen" angeboten (7).
Weiter befindet sich auf dieser Seite ein Link auf "operation.de" sowie
speziell auf die Seiten dort zu "Hypospadie", verfasst von der leitenden Ärztin
Frau Prof. Dr. Margit Fisch und der Oberärztin Frau Dr. Silke Riechardt. Dort
werden unter "Alternativen, Heilungschancen und Risiken bei Hypospadie"
explizit auch Eingriffe "aus kosmetischen Gründen" angepriesen "zur
Wiederherstellung eines möglichst normalen Aussehens" resp. "um ein möglichst
normales kosmetisches Ergebnis zu gewährleisten", und zwar wiederum
ausdrücklich an Kleinkindern: "Die Operation sollte zwischen dem 9. und 15.
Lebensmonat oder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr durchgeführt werden
(„Psychologisches Fenster“)." Und obwohl sogar eingeräumt wird, dass bei diesen
Eingriffen "aus kosmetischen Gründen" keine Evidenz besteht ("keine gesicherten
Daten"), dagegen ein erhebliches Komplikationsrisiko mit nicht mehr nur
kosmetischen, sondern medizinisch durchaus relevanten Folgen
("Harnröhrenverengungen"), werden Kinderrechte explizit negiert: "Diese
Entscheidung liegt bei den Eltern." (8)
Als Betroffene sowohl von nicht eingewilligten Genitalkorrekturen wie
auch von nicht eingewilligten Gonadektomien sind wir über solche Angebote und
über solche Aussagen entsetzt und halten fest:
"1. Nur Verschlüsse oder Behinderungen im harnableitenden System fallen
unter den Begriff zwingende medizinische Indikationen, um operativ die
Behinderung oder den Verschluss zu beheben.
2. Das Salzverlustsyndrom beim Adrenogenitalen Syndrom erfordert aus vitaler
Indikation eine sofortige Behandlung mit Hormonen. Es besteht aber keine
Indikation zu Operationen." (9)
Erwachsene Betroffene von medizinisch nicht notwendigen, kosmetischen
Korrektureingriffen im Kindesalter verurteilen diese seit Jahrzehnten
öffentlich.
Chirurgische Genitalkorrekturen ohne strenge medizinische Indikation, wie sie
offensichtlich auch am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und im
Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) immer noch regelmäßig an Kleinkindern
durchgeführt und/oder vermittelt werden, sind auch in der medizinischen Lehre
alles andere als unumstritten. Nach wie vor gibt es keine gesicherten
Erkenntnisse, dass sie auf lange Sicht wirksam und sicher sind. Hingegen gibt
es viele Indizien, welche ihre Wirksamkeit in Frage stellen.
Weder ist gesichert, dass Genitalkorrekturen langfristig zu besseren
psychosozialen Resultaten führen, als wenn sie unterlassen werden. Noch kann
garantiert werden, dass ein Kind sich entsprechend der ihm zugewiesenen
Geschlechtsidentität entwickelt. Im Gegenteil, aktuelle Studien
belegen:
"Die Behandlungsunzufriedenheit von Intersexuellen ist [...] eklatant hoch.
[...] Ein Drittel [der Patienten] bewertet geschlechtsangleichende Operationen
als zufriedenstellend bzw. sehr zufriedenstellend, ein weiteres Drittel ist
unzufrieden bzw. sehr unzufrieden und das letzte Drittel ist z.T. zufrieden,
z.T. unzufrieden." (10)
Die Behandlungszufriedenheit ist bei intersexuellen Erwachsenen und auch Eltern
intersexueller Kinder "gering". Eltern beurteilen "die behandelnden
Ärzte/Ärztinnen schlechter als Eltern von Kindern mit anderen chronischen
Erkrankungen". (11) "Als Ergebnis zeigt sich, dass viele Erwachsene mit DSD mit
der medizinischen Behandlung sehr unzufrieden sind." (12)
"The outcome of early genital vaginoplasty is poor and repeat procedures
are common. Complications such as stenosis and persistent offensive vaginal
discharge and bleeding are common. [...] It is also increasingly clear that
clitoral surgery in childhood is detrimental to adult sexual function."
(13)
„Auch aus der Literatur ist bekannt, dass sich ein überdurchschnittlich
hoher Prozentsatz von Menschen mit DSD im Lauf der Pubertät oder im
Erwachsenenalter entschließt, das ihnen zugewiesene soziale Geschlecht zu
wechseln.“ (14)
Dass die Wirksamkeit der chirurgischen und hormonellen Behandlungsmethoden an
Kleinkindern auch nach sechzigjähriger Praxis immer noch nicht erwiesen werden
konnte, unterstreichen zudem auch die aktuellen Leitlinien, die sich
bekanntlich auf der niedrigsten Entwicklungsstufe 1 befinden.
Flächendeckende prophylaktische Gonadektomien sind laut medizinischen
Studien in den meisten Fällen medizinisch nicht notwendig, haben aber für die
Betroffenen lebenslange, sehr schwerwiegende Folgen, insbesondere bei
anschließender Hormonersatztherapie entgegen der ursprünglichen
Hormonproduktion des Körpers. So beträgt beispielsweise bei CAIS das
Krebsrisiko lediglich 0.8 %, bei PAIS 15 %. (15)
Auch aus ethischen und juristischen Gründen sind kosmetische
chirurgische Genitalkorrekturen und prophylaktische Gonadektomien an Kindern
ohne deren informierte Zustimmung strikt abzulehnen.
Laut "Ethische Grundsätze und Empfehlungen" sind irreversible, medizinisch
nicht notwendige Eingriffe ohne ausreichende Evidenz klar unzulässig:
"Maßnahmen, für die keine zufrieden stellende wissenschaftliche Evidenz
vorliegt, sowie Maßnahmen, die irreversible Folgen für die Geschlechtsidentität
oder negative Auswirkungen auf Sexualität oder Fortpflanzungsfähigkeit haben
können, sind besonders begründungs- und rechtfertigungspflichtig und bedürfen
einer zwingenden medizinischen Indikation. [...] Die Verfügung über Organe und
Strukturen, die für die körperliche Integrität oder Geschlechtsidentität
wichtig sind (z.B. Keimdrüsen), sollten in der Regel – wenn keine gewichtigen,
das Kindeswohl betreffenden Gründe entgegenstehen – dem Betroffenen selbst
überlassen bleiben." (16)
2010 bestätigte der Deutsche Ethikrat:
"Der Umgang mit der Intersexualität berührt eine Reihe medizin-, rechts-
und sozialethischer Fragen, insbesondere das Recht auf körperliche
Unversehrtheit." (17)
Und auf dem Forum Bioethik des Deutschen Ethikrates vom 23.6.2010 fand die
Leitung der Arbeitsgruppe Ethik im Netzwerk Intersexualität "Besonderheiten der
Geschlechtsentwicklung", Prof. Dr. Claudia Wiesemann, angesprochen auf die
selektive Berücksichtigung der ethischen Grundsätze und Empfehlungen in der
aktuellen Leitlinie, deutliche Worte und sprach von Situationen, in denen
"operiert wird auf Teufel komm raus (…) und (…) der informed consent aller
Wahrscheinlichkeit nach Makulatur ist und letztendlich die Ethik nur noch als
Freifahrtschein dazu dient, an die Eltern eine ohnehin feststehende
Entscheidung abzudelegieren" (18).
(Claudia Wiesemann bezog sich dabei hauptsächlich auf "Kleinstzentren". Nach
allen uns vorliegenden Informationen ist genau dasselbe jedoch auch in den
großen Behandlungszentren der Fall, und ist noch nirgends die auch in der
Leitlinie geforderte Beteiligung von Psychologen, Sozialarbeitern und Ethikern
in den multidisziplinären Behandlungsteams wirklich gewährleistet, auch durch
entsprechende Festanstellungen.) (19)
Auf Februar 2012 erarbeitete der Deutschen Ethikrat im Auftrag der
Bundesregierung eine Stellungnahme. In einer ersten Einschätzung vom 15. Juni
2011 hielt der Deutsche Ethikrat u.a. fest:
"Ein zentraler Punkt ist das Recht der Betroffenen auf körperliche
Unversehrtheit. [...] Hier findet das Elternrecht seine Grenzen und auch dies
spricht dafür, mit solchen Eingriffen so lange wie möglich zu warten, damit die
betroffenen Intersexuellen selbst entscheiden können." (20)
In seiner Stellungnahme vom 23. Februar 2012 (21) anerkannte der Deutsche
Ethikrat ausdrücklich das physische und psychische Leiden der Betroffenen von
kosmetischen Genitaloperationen und -behandlungen und forderte einen anderen
Umgang mit nicht-eindeutigen körperlichen geschlechtlichen Merkmalen. (22)
Ebenso bekräftigte den Vorrang des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und
des Rechts auf eine offene Zukunft der Betroffenen. (23) Und forderte last but
not least dazu auf, den Betroffenen Entschädigungsleistungen zukommen zu
lassen (24) und im gleichen Zuge die Verjährung analog den bereits bestehenden
Gesetzen betreffend sexualisierte Gewalt an Kindern und Schutzbefohlenen
auszusetzen. (25)
Auch internationale Ethikgremien kommen zum Schluss:
"Our working group unanimously supported waiting for children to be old
enough to participarte in decisions about risky and painful surgeries that
might fail to reliably retain function and produce more normal appearance (for
example, surgery for intersex and achondroplasia)." (26)
Die Rechtsprofessorin Konstanze Plett vertritt seit langem den Standpunkt, dass
das medizinisch nicht notwendige Gonadektomieren intersexueller Kinder gegen
das Sterilisationsverbot verstoße. (27)
Auch international werden medizinisch nicht notwendige Eingriffe an Kindern als
Verstoß gegen ihre höchstpersönlichen Rechte gewertet. Vgl. zum Beispiel Prof.
Dr. iur. Andrea Büchler, Professorin für Privatrecht an der Universität
Zürich:
"Ein medizinischer Eingriff braucht die Zustimmung der betroffenen Person.
In der Regel können die Eltern für ihr Kind zustimmen. Geschlechtszuweisende
Operationen aber tangieren die höchstpersönlichen Rechte und dürfen nicht ohne
Zustimmung des betroffenen Kindes vorgenommen werden – ausser es ist
medizinisch notwendig." (28)
Nicht zuletzt verletzen medizinisch nicht notwendige, kosmetische
Genitaloperationen an Kleinkindern Grund- und Menschenrechte, insbesondere das
Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung.
Namhafte Menschenrechtsorganisationen unterstreichen zudem die
Parallelen zur weltweit geächteten Praxis der weiblichen
Genitalverstümmelung.
Die Juristin Dr. Angela Kolbe kritisiert in ihrer mit dem Deutschen
Studienpreis der Körber-Stiftung ausgezeichneten Dissertation über die
verfassungsrechtliche Situation intersexueller Menschen insbesondere die
schweren Eingriffe bei Kleinkindern als Verstoß gegen das Grundrecht auf
körperliche Unversehrtheit. (29)
Als Reaktion auf einen Schattenbericht von Intersexuelle Menschen e.V., der
verschiedene Menschenrechtsverletzungen von Intersexuellen durch medizinische
Zwangseingriffe auflistete (30), rügte 2009 das UN-Komitee CEDAW die
Bundesregierung wegen Missachtung ihrer Schutzpflicht gegenüber intersexuellen
Kindern. In den daraus resultierenden schriftlichen Empfehlungen forderte das
Komitee die Bundesregierung auf, "wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer
Menschenrechte zu ergreifen" (31).
Am 4. November 2011 behandelte der UN-Ausschuss gegen Folter erstmals das Thema
und sprach von "Verstümmelung", "Zwangsoperationen" und "nicht notwendigen
Operationen" (32).
Und in seinen abschliessenden Bemerkungen rügte der UN-Ausschuss gegen Folter
unmissverständlich, dass die Durchführung und Duldung kosmetische
Genitaloperationen an Kindern gegen mehrere Artikel der
UNO-Antifolterkonvention verstoßen, insbesondere gegen die Pflicht zur
Verhinderung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Art.
2 und 16 CAT) und zu Unterricht und Aufklärung über das Folterverbot für
medizinisches Personal (Art. 10 CAT) sowie gegen das Recht auf eine unabhängige
Ermittlung und auf Wiedergutmachung und Entschädigung (Art. 12, 13, 14 CAT).
(33)
Diesen Herbst wird sich weiter der UN-Menschenrechtsrat zum ersten Mal mit dem
Thema befassen, sowie nächstes Jahr der UN-Kinderrechtsausschuss.
In einer Pressemitteilung des Bundestages vom 25.06.2012 zur Anhörung des
Familienausschusses am gleichen Tag wurde festgehalten:
„Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen
Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und sollen
zukünftig unterbunden werden. Dies war das einhellige Votum der öffentlichen
Anhörung im Familienausschuss am Montagnachmittag. [...] Einigkeit
herrschte zwischen den Experten auch in dem Urteil, dass Intersexualität keine
Krankheit darstelle.“ (34)
Die Sektionen Deutschland und Schweiz von Amnesty International verabschiedeten
2010 an ihren Jahresversammlungen je eine Motion, worin sie Handlungsbedarf
unterstrichen.
Amnesty Deutschland wertete die kosmetischen Genitaloperationen an Kindern als
"fundamentalen Verstoß gegen die Menschenrechte":
"Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Ächtung einer medizinischen Praxis,
intersexuellen Menschen entweder im frühen Kindesalter ohne
Einwilligungsfähigkeit – oder Erwachsenen ohne Aufklärung über Folgen – auf
operativ-medikamentösem Weg ein eindeutiges Geschlecht „zuzuweisen“. Dies wird
als fundamentaler Verstoß gegen die Menschenrechte (Recht auf körperliche
Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und Würde und auf Nicht-Diskriminierung)
gewertet, da solche Maßnahmen in den allermeisten Fällen aus
medizinisch-gesundheitlicher Sicht keinerlei Begründung haben." (35)
Und Amnesty Schweiz führte in der Begründung aus:
"Wir erachten genitale Zwangsoperationen für ein schweres Verbrechen, das
gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und
Würde verstösst. Genitale Zwangsoperationen sind schwere medizinische Eingriffe
an Kindern mit gesunden, aber sogenannten nicht eindeutigen
Geschlechtsmerkmalen, die ohne die Einwilligung der Betroffenen vorgenommen
werden. Die Folgen von chirurgischen und medikamentösen Eingriffen werden von
den Betroffenen oft als Verstümmelungen wahrgenommen. Die Suizidrate bei
operierten und hormonbehandelten Intersexuellen ist stark erhöht; auch
verstösst die Zuweisung zum explizit männlichen oder weiblichen Geschlecht
gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und
Würde, die nicht nur bei Female Genital Mutilation (FGM) in
Entwicklungsländern, sondern weiterhin auch bei genitalen Zwangsoperationen in
Industrieländern verletzt werden." (36)
Terre des Femmes und internationale Expertinnen konstatieren seit Jahren, dass
kosmetische Genitaloperationen an Kleinkindern eine Form von
Genitalverstümmelung sind und für die Opfer vergleichbar schädlich wie die
weibliche Genitalverstümmelung. (37)
Erwachsene, die als Kinder kosmetischen Genitaloperationen unterzogen
wurden, beklagen seit den 1990er-Jahren öffentlich die "Zerstörung des
sexuellen Empfindens" und der "körperlichen Unversehrtheit" (38) durch diese
Eingriffe, welche sie als "Genitalverstümmelung" erfahren. (39)
Wir betroffene Menschen bitten Sie deshalb inständig, einerseits die offenbar
auch im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und im Altonaer
Kinderkrankenhaus (AKK) üblichen, fragwürdigen Praktiken an Kindern mit
"atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen zu überprüfen, und andererseits
auch endlich eine umfassende und verantwortungsvolle Aufarbeitung der
Vergangenheit in Angriff zu nehmen, und bitten um eine diesbezügliche
Stellungnahme innert nützlicher Frist.
In der Hoffnung auf einen konstruktiven Dialog zwischen verantwortlichen Ärzten
und uns Betroffenen grüßen wir Sie freundlich
Im Namen von Zwischengeschlecht.org
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Zwischengeschlecht.org
Gründungsmitglied Selbsthilfegruppe Intersex.ch
Mitglied XY-Frauen
Mitglied Intersexuelle Menschen e.V.
Quellen (Links Stand 15.04.2012)
(1) Jürgen W. Bierich, in: Overzier "Die Intersexualität" (1961), S.
387
(2) Hans Martin Wisseler: „Harnwegsinfektionen nach Klitorektomien bei Mädchen
mit kongenitalem adrenogenitalem Syndrom (AGS)“. Med. Dissertation, Hamburg
1976
(3)
http://www.uke.de/kliniken/kinderchirurgie/index.php
(4) http://www.uke.de/kliniken/kinderchirurgie/index_61380.php?id=11_0_0
(5) http://www.kinderkrankenhaus.net/h/kinderchirurgie_26_de.php
(6)
http://kinderkrankenhaus.net/h/einheit_fur_ambulantes_operieren_35_de.php
(7) http://www.kinderkrankenhaus.net/h/kinderurologie_27_de.php
(8)
http://www.operation.de/hypospadie-heilungschancen/
(9) Dr. med. Jörg Woweries: "Zur Situation von Menschen mit Intersexualität
in Deutschland. Stellungnahme.", S. 4.
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/woweries-stellungnahme-intersexualitaet.pdf
(10) Christian Schäfer: "Intersexualität: Menschen zwischen den
Geschlechtern".
http://www.springer.com/medicine/thema?SGWID=1-10092-2-513709-0
Lisa Brinkmann; Katinka Schweizer; Hertha Richter-Appelt:
"Behandlungserfahrungen von Menschen mit Intersexualität. Ergebnisse der
Hamburger Intersex-Studie". Gynäkologische Endokrinologie 04/2007, S.
235-242
(11) Eva Kleinemeier, Martina Jürgensen: "Erste Ergebnisse der Klinischen
Evaluationsstudie im Netzwerk Störungen der
Geschlechtsentwicklung/Intersexualität in Deutschland, Österreich und Schweiz
Januar 2005 bis Dezember 2007", S. 18.
http://www.netzwerk-dsd.uk-sh.de/fileadmin/documents/netzwerk/evalstudie/Bericht_Klinische_Evaluationsstudie.pdf
(12) Ebd., S. 37
(13) Sarah M. Creighton: "Adult Outcomes of Feminizing Surgery". In: Sharon E.
Sytsma (Ed.): "Ethics and Intersex", Dordrecht: Springer, 2006, S.
207-214
(14) M. Jürgensen; O. Hiort; U. Thyen: "Kinder und Jugendliche mit Störungen
der Geschlechtsentwicklung: Psychosexuelle und -soziale Entwicklung und
Herausforderungen bei der Versorgung". Monatsschrift Kinderheilkunde, Volume
156, Number 3, March 2008, S. 226-233
(15) Martine Cools, Stenvert L. S. Drop, Katja P. Wolffenbuttel, J. Wolter
Oosterhuis, and Leendert H. J. Looijenga: "Germ Cell Tumors in the Intersex
Gonad: Old Paths, New Directions, Moving Frontiers". Endocrine Reviews 27(5),
2006: S. 468–484 (S. 481)
(16) Arbeitsgruppe Ethik im Netzwerk Intersexualität "Besonderheiten der
Geschlechtsentwicklung": "Ethische Grundsätze und Empfehlungen bei DSD. In:
Monatsschrift Kinderheilkunde 2008, Nr. 156, S. 241-245
(17) Pressemitteilung 06/2010 des Deutschen Ethikrates vom 25.6.2010
http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung-2010-06
(18) Claudia Wiesemann, Redebeitrag in der Abschlussdiskussion am „Forum
Bioethik“ des Deutschen Ethikrates, 23.06.2010, Transkript:
http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2010/09/13/Ethik-als-Freifahrtschein-Claudia-Wiesemann-23-6-10
(19) Eckhard Korsch: "Überlegungen zur praktischen Umsetzung des
DSD-Consensus-Statements", Vortrag gehalten an der APE 2006, Folien 11-17
(20) Deutscher Ethikrate 15.6.2010
http://diskurs.ethikrat.org/2011/06/eine-erste-einschatzung/
(21) Deutscher Ethikrat: Stellungnahme "Intersexualität", 2012.
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-intersexualitaet.pdf
(22) Empfehlung 6 und 7 zur medizinischen Behandlung, Stellungnahme
"Intersexualität", S. 174.
(23) Empfehlung 6 zur medizinischen Behandlung, Stellungnahme
"Intersexualität", S. 174.
(24) Vgl. Abschnitt 8.3.8.1. "Entschädigungsfonds", Stellungnahme
"Intersexualität", S. 164-166.
(25) Empfehlung 14 zur medizinischen Behandlung, Stellungnahme
"Intersexualität", S. 176.
(26) Erik Parens (Ed.): "Surgically Shaping Children", Baltimore: The Johns
Hopkins University Press, 2006, S. xxix
(27) Vortrag vom 7.3.2001, gehalten anläßlich der 45. Jahrestagung der
Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (DGE). Druckfassung:
Konstanze Plett: Intersexualität aus rechtlicher Perspektive. "Gigi -
Zeitschrift für die sexuelle Emanzipation" Nr. 13 (Mai/Juni 2001)
(28) Katrin Hafner: "Ein Intersexueller klagt seinen ehemaligen Arzt an".
Tages-Anzeiger, 05.02.2008. http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/wissen/medizin/838834.html
(29) Angela Kolbe: Intersexualität, Zweigeschlechtlichkeit und
Verfassungsrecht. Eine interdisziplinäre Untersuchung. Nomos 2010
(Dissertation)
(30) Lucie G. Veith / Sarah Luzia Hassel-Reusing / Claudia J. Kreuzer:
Parallelbericht zum 6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der
Diskriminierung der Frau (CEDAW). Erstellt von: Intersexuelle Menschen e.V. /
XY-Frauen (http://intersex.schattenbericht.org)
(31) CEDAW/C/DEU/CO/6
Deutsche Übersetzung:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Download/ConcludingCommentsFrauen.pdf
(32) UN-Pressemitteilung vom 4. November 2011
[httpNewsByYear_en%29] title="This external link will open in a new window">http://www.unog.ch/unog/website/news_media.nsf/%2
[httpNewsByYear_en%29]
(33) Abschliessende Bemerkungen UN-Komitee gegen Folter, S. 6-7
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CAT/cat_state_report_germany_5_2009_cobs_2011_de.pdf
Relevanter Ausschnitt sowie Link zum englischsprachigen Original:
http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2012/08/22/UN-Ausschuss-gegen-Folter-D-soll-kosmetische-Genitaloperationen-entschadigen
(34) Bundestags-Pressemeldung vom 25.06.2012
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_06/2012_314/01.html
(35) "Intersexualität und Menschenrechte", Mitteilung vom 26.5.2010
http://www.mersi-hamburg.de/Main/20100526001
(36) Motion 6: "Position zu Intersexualität"
http://www.queeramnesty.ch/docs/QAI_Motion_GV2010_Intersex.pdf
(37) Hanny Lightfoot-Klein: "Der Beschneidungsskandal". Orlanda 2003. Vgl.
insbesondere Kapitel 3: "Intersex-Chirurgie – ein Segen für wen?", S.
49-58
Fana Asefaw, Daniela Hrzán: Genital Cutting – Eine Einführung. In: ZtG Bulletin
28, 2005, S. 8-21
Relevante Auszüge:
http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2010/08/07/Genitale-Zwangsoperationen-an-Zwittern-Genitalverstuemmelung-Typ-IV-Fana-Asefaw%2C-Daniela-Hrzan%2C-2005
Ganzer Text:
http://www.gender.hu-berlin.de/w/files/ztgbulletintexte28/2artikel_asefaw_hrzan.pdf
Marion Hulverscheidt: "Weiblich gemacht? Genitalverstümmelung bei afrikanischen
Frauen und bei Intersexuellen". In: TDF. Menschenrechte für die Frau, Nr. 3/4,
2004, S. 23-26
http://kastrationsspital.ch/public/Hulverscheidt_TDF_3-4-04.pdf
Konstanze Plett: "Die Macht der Tabus". amnesty journal 03/2008 - Das Magazin
für die Menschenrechte
http://schattenblick.net/infopool/buerger/amnesty/bagru265.html
(38) Cheryl Chase: "Letters from Readers". In: The Sciences, July/August, 3,
1993
http://www.isna.org/articles/chase1995a
(39) Arbeitsgruppe gegen Gewalt in der Pädiatrie und Gynäkologie (AGGPG):
"Genitalverstümmelungen in Deutschland in der Kinder- und
Jugendgynäkologie"
http://blog.zwischengeschlecht.info/pages/Genitalverstuemmelungen-AGGPG-%281996%29
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Info + Proteste Hamburg 13.-16.9.12
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Genitalverstümmelungen in KInderkliniken: Typische Diagnosen und
Eingriffe
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"Genitalkorrekturen"